Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Daniel H. •

Frage an Brigitte Zypries von Daniel H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihr Parteigenosse Schily hatte einst den Bergriff "Hassprediger" geprägt. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob Sie Hasspredigten zu Straftaten erklärt haben oder nicht. Allerdings finde ich es schon sehr seltsam, daß darunter offenbar nur Turbanträger verstanden werden (sollen).

Es wimmelt im Internet geradezu von organisierten und exzellent vernetzten Hasspredigerseiten wie http://www.politicallyincorrect.de , die unter dem Vorwand "nur Wahrheiten" auszusprechen, die von der deutschen Politik aus "political correctness" unterdrückt würden, tausende Deutsche "aufklärt".
Ein kurzer Blick auf diese Seite enthüllt das Ziel der Denunziation von Andersdenkenden und Ausländern, insbesondere Moslems, das ich nur als ausgesprochen exzessive Dauer-Hasspredigt interpretieren kann.

Wie stehen Sie zu solchen organisierten Hasspredigerseiten? Sind Sie Ihnen bekannt oder ist Ihre kostbare Zeit bereits durch die Aktivitäten zugunsten von anderen Partikularinteressen belegt? Nachdem Sie ja bereits die Abmahnindustrie Ihrer Anwaltskollegen schützen, die seit einigen Monaten eBayverkäufer verfolgt, sind Sie sicherlich schwer beschäftigt, diese Abmahnmöglichkeiten weiter auszubauen.

Justizia kann sich glücklich schätzen, daß Ihr linkes Auge sieht.

Mit freundlichsten Grüßen
Daniel Huber

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Huber,

auch wenn der Tonfall Ihrer Anfrage unangebracht ist, möchte ich Ihnen kurz antworten. Ich halte es für inakzeptabel, "Hass zu predigen" - unabhängig davon, vor welchem politischen, weltanschaulichen oder religiösem Hintergrund es geschieht. Die Auseinandersetzung zwischen Menschen mit verschiedenen Meinungen und Überzeugungen gehört jedoch zur Demokratie. Meinungsäußerungen unter Strafe zu stellen, kann daher immer nur ein "letztes Mittel" sein, das nur ausnahmsweise zur Anwendung kommt - aber auch das sieht unser Strafgesetzbuch vor. Wichtiger erscheint mir, dass wir Auffassungen, die uns gefährlich erscheinen, inhaltlich gegenüber treten. Die richtige Antwort auf "Hasspredigten" gleich welcher Herkunft gibt unser Grundgesetz, indem es in Artikel 1 ausnahmslos die Würde des Menschen garantiert. Mit "Hass" ist das nicht zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries