Frage an Brigitte Zypries von Detlef B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,
meine Frage betrifft n i c h t die Mehrwertsteuer-Erhöhung an sich, sondern die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für Selbständige, Unternehmen etc. in Bezug auf europäisches Recht:
Kann die Regierung der BRD bezüglich dieses Rechtes, gezahlte MwSt. mit der durch eigene Umsätze eingenomenen MwSt. zu verrechnen, Änderungen beschließen? Um ein Beispiel zu nennen:
Eine Firma zahlt im Einkauf für ein Produkt 100 € MwSt und verkauft das gleiche Produkt durch Veränderungs- und Veredelungsmaßnahmen mit 150 € MwSt.; sie müßte also theoretisch 50 € MwSt. abführen. Da sich die gesamten Kosten der Firma jedoch auf einen Einsatz beziehen, der den Vorsteuerabzug von 60 € rechtfertigt, würde diese Firma sogar noch 10 € erstattet bekommen. Obwohl hier theoretisch ein Verlust - sowohl für Firma und Regierung - generiert wird, macht die Firma Gewinn - jedoch nicht der Staat.
Da der Platz für Fragen hier begrenzt ist, bin ich gerne bereit, diesen "Fall" näher zu erläutern; hierfür erbitte ich eine Adresse, damit dieser interessante "Fall" auch wirklich an die richtige Stelle gelangt.
Besten Dank für eine Antwort und freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Bechlem,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium der Finanzen - das ist zuständig für konkrete Fragen zur Mehrwertsteuer und wird Ihnen sicher weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries