Frage an Brigitte Zypries von Ludwig M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass im Gesundheitsausschuss ein Gesetzentwurf "Gewebegesetz" diskutiert werden soll. Der § 8 a dieses Gestzes empört mich. Wie kann ein deutscher Bundestag überhaupt darüber diskutieren, dass bei einem Menschen, der nicht über sich selbst bestimmen kann, Gewebe entnommen werden kann, wenn ein Dritter zustimmt? Ich schäme mich, dass so etwas in unserem Land denkbar ist. Es gab in unserem Land schon genug Experimente mit Menschen, die nicht selbst gefragt wurden.
Ich greife mir an den Kopf!
Jeder Mensch muss über sich selbst bestimmen, wenn er das nicht kann, dann muss man die Finger von ihm lassen.
mfg
Müller-Volck
Sehr geehrter Herr Müller-Volck,
die Transplantation von menschlichem Gewebe soll sicherer und transparenter werden. Deshalb hat die Europäische Union eine so genannte EU-Geweberichtlinie erlassen, die nun alle Mitgliedsstaaten verbindlich umsetzen müssen.
Der entsprechende Gesetzesentwurf ist derzeit in der Beratung. In dieser Phase werden noch Änderungen vorgenommen. Der § 8 a in der Fassung des Entwurfs ist folglich noch nicht verbindlich. Unabhängig davon dient die Bevollmächtigung einer dritten Person in solchen Fällen gerade der Umsetzung des Willens der betroffenen Person. Sie ist deshalb mit einer Fremdbestimmung nicht gleich zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries