Frage an Brigitte Zypries von Martin R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Zypries,
alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit dem Terrorismuss nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenpotential" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein
Mit freundlichen Grüssen
Martin Rogosenski
Sehr geehrter Herr Rogosenki,
es ist nicht ganz so, wie es - da gebe ich Ihnen allerdings recht - auf den ersten Blick scheint. Die Maßnahme, die Sie richtig beschreiben, richtet sich nicht gegen die Hobby-Piloten, sondern hat zum Ziel, dass den sicherheitsrelevanten Teil eines Flughafens nur überprüfte Personen betreten. Das heißt, es müssen sich nicht nur die Piloten einer Überprüfung unterziehen, sondern alle Personen, die auf dem Flughafen arbeiten und diesen Teil des Flughafens betreten. Piloten kommen in aller Regel in den sicherheitsrelevanten Teil und deshalb ist es für sie vorgeschrieben.
Die Regelung wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt, wir sollten sie in ein bis zwei Jahren überprüfen und feststellen, ob sie nach wie vor erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries