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Frage von Silvan H. •

Frage an Brigitte Zypries von Silvan H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

in der heutigen Zeit, da Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der privaten Kommunikation zweier Menschen stattfinden (CD-Tausch auf dem Schulhof, Versenden von mp3-Dateien per e-mail, Kopieren großer Datenbestände von tragbaren Festplatten, ...) schließen sich das Recht auf private (ergo: nicht staatlich kontrollierte) Kommunikation und das Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke gegenseitig aus. Dem Bürger ist es beim Tausch von Musik, Filmen oder Software in der Regel egal, ob es sich dabei um die erlaubte Kopie eines Originals ohne Kopierschutz, die verbotene Kopie eines Originals mit Kopierschutz oder die verbotene Kopie einer Kopie handelt.

Verfolgt man diesen Gedanken bis zu Ende, müssten Strafverfolgungsbehörden daher jegliche private Kommunikation überwachen, um dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu genügen.

Welcher der beiden Grundsätze "Recht auf private Kommunikation" und "Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke" wird sich Ihrer Ansicht nach mittelfristig in unserer Gesellschaft durchsetzen? Wenn Sie sich im Rahmen der Gesetzgebung für einen dieser beiden Grundsätze entscheiden müssten und damit zwangsläufig den anderen abschaffen - welchen würden Sie wählen?

Mit freundlichen Grüßen, Silvan Heintze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heintze,

Ihre Ansicht, das Recht auf private Kommunikation und das Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke würden sich gegenseitig ausschließen, kann ich nicht teilen. Wenigstens ist es derzeit Aufgabe des Gesetzgebers, die Entwicklung nicht in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Daher muss sich der Gesetzgeber auch nicht zwischen einer "Durchsetzung von Kopierverboten" und der "Freiheit der privaten Kommunikation" entscheiden. Es mag sein, dass wir das in einigen Jahren anders sehen - derzeit aber ist eine Entscheidung nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries