Frage an Brigitte Zypries von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Zypries,
Ihr Vorhaben, zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität ein bundesweites Korruptionsregister einzuführen, wie letzte Woche berichtet wurde, ist begrüßenswert.
Werden staatliche Ämter, die in Wirtschaftskriminalität verstrickt sind, ebenfalls erfasst?
Soll es nur Eintragungen in ein solches Register geben, oder werden auch rechtliche Konsequenzen gezogen?
Würde ein Whistleblower-Schutzgesetz nicht eine sinnvolle Ergänzung zu dem geplanten Korruptionsregister sein?
Hätte ein solches Gesetz nicht vielleicht sogar dazu geführt, dass der Abgasskandal bei der Volkswagen AG nicht erst in den USA, sondern bereits hier in der Bundesrepublik aufgedeckt worden wäre?
Wie notwendig ein solches Whistleblower-Schutzgesetz wäre, zeigt die Whistleblower-Ausstellung "Licht ins Dunkel bringen!" (Quelle: http://www.whistleblower-net.de/whistleblowing/fall-beispiele-fur-whistleblowing/ausstellung/ausstellung-intro/ )
Dieser Mangel an Rechtssicherheit, wie die Fälle widerspiegeln, führt nach unserer Auffassung auch dazu, dass das Vertrauen in die Justiz immer stärker abnimmt.
Die Umfrage der Tageszeitung "NW" im November 2015 hier in Gütersloh war zwar nicht repräsentativ, doch gibt sie ein allgemeines Stimmungsbild wieder. Die Frage lautete: "Vertrauen Sie dem deutschen Justizsystem?" Mit "Ja" stimmten nur 22,5% mit "Nein" stimmten immerhin 77,5%. (Quelle: http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/umfragen/?cnt=20618116 )
Für die Beantwortung all unserer Fragen bedanken wir uns bereits im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrte Frau Dietrich,
sehr geehrter Herr Dietrich,
Ziel des Korruptionsregisters ist es zu verhindern, dass Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, weiter Aufträge der öffentlichen Hand erhalten. Dies hat über die strafrechtlichen Folgen hinaus einen abschreckenden Effekt. Selbstverständlich werden nur Unternehmen gelistet, denen durch ein Gerichtsverfahren eine solche Straftat nachgewiesen wurde.
Wenn in staatlichen Ämtern Korruptionsfälle vorkommen, werden die Verantwortlichen strafrechtlich und disziplinarrechtlich belangt.
Um Menschen, die auf Missstände und Straftaten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses aufmerksam machen, besser vor Kündigung und Schadensersatzforderungen zu schützen, hält die SPD ein Hinweisgeber-Schutzgesetz (Whistleblower) für sinnvoll. Bereits im Februar 2012 hat die SPD-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708567.pdf .
In der Parlamentsdebatte am 18. Mai 2015 hat meine Kollegin Kerstin Tack erneut für ein solches Hinweisgeberschutzgesetz plädiert, aber erklärt, dass dies mit der CDU/CSU-Fraktion leider nicht zu machen ist: http://www.spdfraktion.de/themen/reden/wir-sehen-handlungsbedarf-hinweisgeberschutzgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries