Frage an Brigitte Zypries von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
auf meine Anfrage bezüglich der Problene mit der PKW-Maut gaben Sie mir zu verstehen, „…dass wir das bevorstehende parlamentarische Verfahren kritisch begleiten werden“.
Nun lese ich, dass Sie gerade im Deutschen Bundestag diesem Vorhaben zugestimmt haben.
Unter http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-pkw-maut-zugestimmt-hat werden die drei Bedingungen genannt, die die SPD als Voraussetzung für ihre Zustimmung gestellt hat und die erfüllt worden seien.
Die geplante flächendeckende Datenerfassung unter Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für alle Autofahrer in diesem Land wird mit keinem Wort erwähnt.
Am 17.11.2014 hatten Sie mir unter anderem geschrieben:
„Ich halte Ihre Einwände gegen einen automatisierten, per elektronischer Vignette durchgeführten Datenabgleich bei allen Autofahrern für berechtigt.“ – Wie wurden von der SPD-Fraktion diese Bedenken berücksichtigt?
Hält die SPD-Fraktion die Datenschutzproblematik inzwischen (oder gar von Anfang an?) für irrelevant, oder gibt es einen anderen Hintergrund?
Weiter schreiben Sie: „Soweit ich informiert bin, ist dazu jedoch längst nicht das letzte Wort gesprochen. “ – War die Zustimmung Ihrer Fraktion dieses letzte Wort? Betrachten Sie mit dem Verzicht des Bundesrates auf weitere Einrede das parlamentarische Verfahren als abgeschlossen?
Im Vorfeld der im Herbst bevorstehenden Bundestagswahl bin ich auf der Suche nach einer Partei, der ich als Wähler mein Vertrauen schenken kann. Dazu stelle ich den Anspruch, dass meine Interessen als einfacher Bürger, der keiner Lobby angehört, ernst genommen und angemessen vertreten werden.
Ist die SPD eine Partei der Bürgerrechte? Oder steht die SPD (wie ihr Koalitionspartner samt bayrischem Anhängsel) als Partei für einen starken Staat, der seine Bürger unter allerlei Vorwänden einer immer weiter ausgebauten Rundumüberwachung aussetzen will?
Sehr geehrter Herr Horn,
bei der Abstimmung über die Pkw-Maut am 24. März 2017 ging es um Änderungen am Infrastrukturabgabengesetz vom 8. Juni 2015, die notwendig waren, um die Pkw-Maut europarechtlich konform zu gestalten. Die Änderungen bezogen sich in erster Linie auf die Preise und die Staffelung der Kurzzeitvignetten.
Der Datenschutz wurde bereits seinerzeit auf Druck der SPD im Gesetz zufriedenstellend geregelt. Danach dürfen die erhobenen Daten ausschließlich dazu verarbeitet und genutzt werden, um zu überwachen, dass die Infrastrukturabgabe entrichtet wurde. Dementsprechend sind die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung der nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. Damit ist auch die Nutzung für die Strafverfolgung – selbst bei schweren Straftaten – ausgeschlossen.
Von einer „Rundumüberwachung“ wie Sie schreiben kann also keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries