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Brigitte Zypries
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Frage von Uwe K. •

Frage an Brigitte Zypries von Uwe K.

Sehr geehrte Frau Zypries,

gerne möchte ich Ihre Position zum Thema Fracking kennen lernen.
Bedauerlicher Weise sind sie ja schon für TTIP - was bedeutet, dass die Gefahr uns hier in Deutschland nicht mehr gegen Fracking wehren zu können erheblich erhöht.

Sinnvoll wäre bevor TTIP kommt schon ein Gesetz, welches Fracking verbietet zu beschließen.
Denn TTIP sollte ja bestehende Gesetze respektieren???

Mit freundlichem Gruß
Uwe Köster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köster,

nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden - ein längst überfälliger und wichtiger Schritt. Fracking ganz zu verbieten ist allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Der von der Bundesregierung am 1. April 2015 verabschiedete Gesetzentwurf garantiert: Nichts, was bisher verboten war, wird erlaubt, aber vieles, was bisher möglich war, wird verboten. Der Gesetzentwurf bringt durchweg Verbesserungen gegenüber der zurzeit geltenden Gesetzeslage. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt ausdrücklich: "Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr ist. Soweit Risiken nicht zu verantworten sind oder derzeit nicht abschließend bewertet werden können, wird Fracking verboten."

Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries