Frage an Brigitte Zypries von Elisabeth F.
Guten Abend, Frau Zypries,
wie werden Sie zum Thema Fracking im Bundestag abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Faber
Sehr geehrte Frau Faber,
da die parlamentarische Beratung zum "Fracking" noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihnen heute auf Ihre Frage noch keine abschließende Antwort geben. Ich werde bei meiner Entscheidung alle pro`s und contra`s sehr sorgfältig abwägen. Da es nun aber nicht darum geht, die Fracking-Technologie einfach generell zu verbieten - weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist - muss beurteilt werden, ob die im Gesetzentwurf festgehaltenen Einschränkungen und Bedingungen genügen, um das angestrebte Ziel des Schutzes von Menschen und Natur zu erreichen.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden - ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries