Frage an Brigitte Zypries von Sven S. bezüglich Innere Sicherheit
Werden Sie für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen? Wenn ja, wieso?
Sehr geehrter Herr Suppelt,
ich werde für ein Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten stimmen.
Es hat sich gezeigt, dass Verbindungsdaten (welche Telefonnummer war wann mit welcher anderen Telefonnummer verbunden) helfen können, schwere Verbrechen aufzuklären. So wurden die Hintermänner von Attentaten gefasst und Straftäter überführt. Ich möchte auf den sicher auch ihnen bekannten Fall Mirco ( http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mirco ) hinweisen, bei dem die Auswertung der Verbindungsdaten in Bezug zum Tatort und zur Tatzeit den alles entscheidenden Hinweis lieferten.
Die Vorschläge von Bundesminister Maas halte ich für verhältnismäßig und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes entsprechend.
Es soll eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – eingeführt werden.
Gespeichert werden müssen nur genau bezeichnete Verkehrsdaten, die bei der Telefonkommunikation anfallen (Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats, im Fall von Internet-Telefondiensten auch die IP-Adressen). Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden.
Für die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden, gilt eine deutlich kürzere Speicherfrist von vier Wochen.
Um die Grundrechte der Betroffenen zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten und nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot.
Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden. Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Diensteanbieter zur Folge.
Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten, werden die Diensteanbieter zudem verpflichtet, die Daten zu schützen. Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutschlands stehen. Wenn ein Diensteanbieter mit den gespeicherten Daten Datenhandel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei.
Die Vorschläge von Bundesminister Maas sind eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries