Frage an Brigitte Zypries von Volker M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries!
Die Ökostromförderung stößt neuerdings auch bei einer Expertenkommission auf Kritik, die der Bundestag eingesetzt hat.
Als Beleg für meine Darstellung sende ich Ihnen einen Link zu diesen Bericht mit:
Des Weiteren fand ich mehrere Berichte darüber, dass die Verbraucher durch die EEG-Umlage finanziell geschädigt werden.
Ich senden Ihnen einen Auszug mit:
Auszug: " Deutsche Stromkunden haben im vorigen Jahr so viel Geld für regenerativ erzeugte Elektrizität bezahlt wie nie zuvor. Auf 21,8 Milliarden Euro summierten sich die Kosten für Haushalte und Betriebe. Das geht aus der am Mittwoch vorgelegten Jahresabrechnung der für den Ökostromvertrieb verantwortlichen Netzbetreiber hervor. Für dieses Jahr rechnen die Netzbetreiber mit einem weiteren Anstieg auf 23,4 Milliarden Euro. Weil der Ökostrom an der Börse nur 2 Milliarden Euro wert war, also ein Zehntel der Gesamtkosten, erreichte auch die auf die Strompreise aufgeschlagene Förderumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit 19,4 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert. Rechnerisch hat damit jeder Bundesbürger voriges Jahr 240 Euro Ökostromumlage bezahlt; das sind 20 Euro im Monat".
Außerdem sorgt die Energiewende laut diesem Bericht für einen Boom bei der Braunkohleproduktion:
http://www.strompreise.de/energiewende-sorgt-fuer-boom-bei-klimaschaedlicher-braunkohleproduktion/
Wozu dann diese EEG-Umlage?
Ist Ihre Partei für eine Beibehaltung dieser- aus meiner persönlichen Sicht- armmachenden Umlage? Wie sollen die Hartz-IV-EmpfängerInnen, die RentnerInnen mit kleinen Renten und Niedrigverdiener das Geld für die Energie aufbringen?
Mit freundlichen Grüssen
Volker Mayer-Geesen
Sehr geehrter Herr Mayer-Geesen,
die Bundesregierung steht zur Energiewende und dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Das EEG ist ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Energiewende. Es fördert mit seinem Umlagesystem die energiewirtschaftlichen Ziele der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Eine Abschaffung des EEGs und der EEG-Umlage würde dazu führen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gestoppt und ein zentraler Pfeiler der von der Bundesregierung angestrebten Energiewende wegfallen würde.
Das angesprochene Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation ist mir bekannt. Das Gutachten umfasst 260 Seiten. Das Urteil über das EEG wird auf der Basis von 2 Seiten und einer unausgewogenen Diskussion des Forschungsstandes bewertet. Die pauschale Kritik ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Gegenteil ist der Fall: Das EEG hat als Markteinführungsinstrument der Erneuerbaren Energien erfolgreich dazu geführt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von etwas über 6 Prozent im Jahr 2000 auf nun über 24 Prozent gestiegen ist. Das EEG ist und bleibt damit ein Kerninstrument der deutschen Klima- und Energiepolitik. Deutschland ist mit dem EEG und seiner Politik zu Erneuerbaren Energien insgesamt Vorbild für viele EU-Mitgliedstaaten sowie auf internationaler Ebene. Der Vorwurf, das EEG hätte keinen messbaren Innovationsschub ausgelöst, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Das EEG hat mit seiner technologiespezifischen Förderung erhebliche Innovationswirkungen ausgelöst. Die hohe Nachfrage in Deutschland hat dazu geführt, dass Investitionen in Forschung und Innovation sich lohnen. Daher sind die deutschen Unternehmen der Windenergie- und Photovoltaikbranche weltweit führend. Schließlich sind im Bereich der Erneuerbaren Energien rund 380.000 Arbeitsplätze in Deutschland entstanden.
Die gerechte Lastenteilung und Bezahlbarkeit von Energie ist ein wichtiges Thema, das aber nicht Gegenstand der Förderung von Erneuerbaren Energien nach dem EEG sein sollte. Die Vermeidung von sozialen Härten ist Aufgabe der Sozial- und Steuerpolitik. Die finanziellen Belastungen infolge der Energiewende, insbesondere bei sozial schwachen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sollte möglichst gering bleiben. Die weitere Minimierung der Kosten wird ein zentraler Aspekt der anstehenden EEG-Novelle sein. Die in Meseberg vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zur EEG-Novelle geben hierfür die Richtung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries