Frage an Brigitte Zypries von Corina H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau /Sehr geehrter Herr,
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Da der Schutz vor Gewalt im Grundgesetz garantiert wird, sexuelle Gewalt jedoch strafrechtlich kaum geahndet wird, möchte ich Sie Folgendes fragen::
- Werden Sie, wenn Sie gewählt werden, für die Umsetzung der EU-Konvention gegen Gewalt an Frauen, und damit für die Reform von §177 (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) stimmen? Die Konvention fordert in Artikel 36 ein Strafrecht, das der Besonderheit von Sexualdelikten gerecht wird, und die derzeitigen Belastungen für die Betroffenen verringert.
- Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?
- Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation der Betroffenen von sexueller Gewalt gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Werden Sie dafür sorgen, dass bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden?
Anmerkung: Diese Frage wurde im Rahmen der Aktion "Wahlcheck: Wen kümmert sexuelle Gewalt?" der Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt gestellt. Ihre Antwort wird dort zitiert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Corina Haurová
Sehr geehrte Frau Haurová,
gerne versuche ich unsere Haltung und Positionen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegenüber Frauen zu erläutern und antworte auf Ihre Fragen zusammenfassend.
Jeder Form des Sexismus und allen Formen von frauenverachtendem Verhalten und Gewalt gegen Frauen sagen wir den Kampf an.
Wir kämpfen entschlossen gegen Gewalt gegen Frauen und werden dazu einen Aktionsplan III zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entwickeln. Gemeinsam mit den Ländern werden wir ein Konzept entwickeln, mit dem durch institutionelle Förderung die Frauenhausfinanzierung auf neue, sichere Füße gestellt und eine bessere finanzielle Ausstattung von Beratungseinrichtungen sichergestellt wird.
Schon 2010 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag im Bundestag gestellt. Darin fordern wir, ausreichend Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen und deren Finanzierung zu sichern (Bundestagsdrucksache 17/ 1409).
Wir werden Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder rechtlich gewährleisten. Wir werden das Ineinandergreifen von Gewaltschutzgesetz und Umgangsrecht verbessern. Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen soll frei von jeder Form von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt stattfinden. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten und ihr zum Schutz der Kinder und Jugendlichen möglichst frühzeitig vorzubeugen, fördern wir verstärkt Präventionskonzepte und -maßnahmen.
Zur Täterarbeit liegen keine aktuellen programmatischen Beschlüsse vor. Vorbeugung von Gewalt beginnt schon im frühen Kindesalter. Es ist sehr wichtig, schon bei der Erziehung von Mädchen und Jungen in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen usw. darauf zu achten ist, einen respektvollen Umgang miteinander zu üben, Rollenmuster zu überwinden und nach anderen Lösungen als Gewalt zu suchen. Dies ist auch Bestandteil der Konvention des Europarates zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2011). Die Täterarbeit ist in den letzen Jahren eher in den Hintergrund getreten. Bereits im ersten Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen der damaligen SPD-geführten Bundesregierung spielte sie eine wichtige Rolle, u.a. gab es Auflagen an Täter, an Anti-Aggressionstrainings teilzunehmen (Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 1999, Kapitel 5. Täterarbeit). Dies wollen wir aufgreifen und weiterentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries