Frage an Brigitte Zypries von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypries,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 04.09.2013 auf meine Frage vom 28.08.2013
Sie führen aus, dass Ihre Reform des Versorgungsausgleichs (z.B. Abschaffung des Pensionärsprivileg) entgegen meiner Darstellung von den Bundesländern wie im Bund umfassend übernommen wurden. Dabei berufen Sie sich auf eine Bestätigung des Hessischen Innenministeriums.
M.E. ist Ihre Darstellung nicht sachgerecht. Mit der sogenannten Föderalismusreform von 2007 ist die Landesbeamtenversorgung in die alleinige Verantwortung der Länder übergegangen. Verwaltungsakte in der Bundesrepublik Deutschland beruhen noch auf Gesetzen, nicht auf Bestätigungen von Ministerien:
§ 57, Absatz 1, Satz 2 des des zur Zeit zu Grunde liegenden Hessischen Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 01. Januar 2011 im Wortlaut:
„Das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, wird erst gekürzt, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist.“
Den gleichen Wortlaut gibt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Berlin in der Fassung vom 21.06.2011 im § 57 wieder.
Auf der Website des Landesverwaltungsamtes Berlin ( http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/fragen_zum_versorgungsausgleich.html ) wird den Kollegen auch genau „auf Deutsch“ erklärt, wie das in Berlin funktioniert:
„Befand sich die Beamtin oder der Beamte bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand, wird das Ruhegehalt erst dann gekürzt, wenn der Ausgleichsberechtigte einen Rentenanspruch hat
(Pensionärsprivileg).“
Worauf stützen Sie konkret Ihre Aussage, die Bundesländer hätten Ihr Gesetz vollumfänglich umgesetzt? Halten Sie das für gleichwertige Bedingungen in der Bundesrepublik? Meine Frage vom 28.08.2013 zu den Netto-Einnahmen der Versorgungsträger und Haushalte aus dem Versorgungsausgleich bitte ich auch zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
Sie haben in beiden Punkten recht:
Zum einen gibt es in Hessen und Berlin noch immer das Pensionärsprivileg. Meine letzte Antwort an Sie stützte sich auf eine irrtümliche telefonische Auskunft.
Zum andern hat die Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen. Deshalb sind diese vom Bund und anderen Bundesländern abweichenden Regelungen bei der Beamtenversorgung möglich und werden vom Grundgesetz hingenommen.
Für weitere Nachfragen zu den finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen auf Versorgungsträger und Haushalte wenden Sie sich deshalb bitte an die zuständigen Stellen in den Bundesländern.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries