Frage an Brigitte Zypries von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypries,
in einer Anfrage von H. W. R. vom 25.08.2009 zur Legitimität einzelner Regelungen zum Versorgungsausgleichs führen Sie in Ihrer Antwort vom 22.09.2009 folgendes Beispiel auf:
„Mit der sofort einsetzenden Kürzung beim Ehemann macht aber niemand ein Geschäft: Nehmen wir an, dass beide Ehegatten 80 Jahre alt werden. Das entspricht vereinfacht … der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die beiden Renten des Ehemanns werden dann insgesamt fünfzehn Jahre lang gekürzt. Die Ehefrau erhält ebenfalls insgesamt fünfzehn Jahre die beiden Leistungen …. - aber eben nur zeitversetzt, zehn Jahre später. Das ist ein gerechtes Ergebnis; niemand bereichert sich hier, schon gar nicht der Staat.“
Meine Frage vom 21.08.2012 zu einem konkreten und typischen Beispiel, das ihre obige Darstellung leider widerlegt, haben Sie nicht beantwortet. Ebenso nicht die dort gestellte Frage zu Einnahmen des BMVg aus Versorgungsausgleichen im Jahre 2008 in Höhe von 11,5 Mio EUR sowie die weitere Entwicklung dieser Einahmen seit 2009 für BMVg und BMI.
Und an anderer Stelle führen Sie aus: „Setzt die Kürzung … ein, sobald die ausgleichsberechtigte Ehefrau Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhält, kommt es zu Ungerechtigkeiten. Der Rententräger kann im genannten Beispiel dann nämlich nur fünf Jahre beim älteren Ehemann kürzen. Er muss aber fünfzehn Jahre an die jüngere Ehefrau zahlen. Die Mehrkosten zahlen letztlich alle Versicherten. Genau das war das Ergebnis des bisherigen "Rentnerprivilegs", und deshalb hat die Bundesregierung es abgeschafft.“
Offensichtlich haben Berlin (LBeamtVG vom 21.06.2011, § 57 Abs 1, Satz 2) und Hessen (HBeamtVG vom 01.01.2011, § 57 Abs 1, Satz 2) die Abschaffung des Pensionärsprivilegs nicht umgesetzt! Offensichtlich deckt sich dieses mit Art 72 und 74 des Grundgesetzes, halten Sie dieses aber im Zuge "gleichwertiger Lebensverhältnisse" für legitim?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
in Hessen wurden die Reformen des Versorgungsausgleiches vom 01.09.2009 ebenso umgesetzt, wie in allen anderen Bundesländern und auf Bundesebene auch. Das bestätigte mir das Hessische Ministerium des Inneren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries