Frage an Brigitte Zypries von Dirk K. bezüglich Finanzen
Frau Zypries,
wenn Sie schon bezüglich des Versorgungsausgleiches eine rechtlich sicherlich korrekte Antwort gegeben haben so trifft es jedoch nicht den Kern der Aussage da der Staat und das können Sie nicht bestreiten zusätzliche Einnahmen erzielt, die den treffen der für den Staat treu gedient hat. Zumal ich in dieser gleichen Situation bin und somit zusätzlich ca. 77.000 € in die "Kasse" einzahle, obwohl meine Ex - Frau erst in 10 Jahren dazu verpflichtet ist mir gegenüber Versorgungsausgleich zu zahlen.
Aber, warum ist es denn dann nicht gestattet, dem vom Staates - wegen in den Ruhestand Versetzten eine Möglichkeit zu geben zusätzlich unbegrenzt oder begrenzt auf das 120 fache seines letzten Gehaltes hinzuverdienen zu können. Das verschafft ihm die Möglichkeit eine neue Familie sozial abzusichern, der Staat macht weiterhin (Steuer) Einnahmen und der soziale Friede wäre gesichert. Diese Frage hatte ich schon der Kandidatin Kermer gestellt, die wiederum auf Sie verwies ..... Politikern ist es doch auch gestattet einen Hinzuverdienst in Anspruch zu nehmen. Warum verzichtet man auf ein Potential von Erfahrungen und nutzt dieses nicht. Die Bundesrepublik hat so viele zivile Projekte auch im Ausland, wo diese Erfahrungen doch gesucht werden und einfließen können. Andere Länder machen dieses doch auch .....
Sehr geehrter Herr Kuke,
erhält eine Person schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, gelten für ihn oder sie bis zur Regelaltersgrenze besondere Hinzuverdienstregelungen. Der Gesetzgeber hat diese Hinzuverdienstgrenze bewusst eingerichtet, um die Versicherungsgemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übermäßig zu belasten. Ich halte diese Regelungen im Grundsatz für richtig, will bei den Kollegen vom Verteidigungsausschuss die besondere Situation der Soldaten aber gerne mal ansprechen. Für sie ist das abgesenkte Ruhestandsalter ja die Regelaltersgrenze.....
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries