Frage an Brigitte Zypries von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zyries
Sehr geehrter Herr Behrens
Die DB kündigt über die Medien vollmundig an, Drohnen gegen Sprayer einsetzen zu wollen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen diese Einsätze? Voll funktionsfähige Geräte, die in der Luft stehen bleiben und fotografieren oder filmen können, gibt es bereits ab 250 Euro zu kaufen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte deshalb schon vor Jahresfrist vor einem "Kamera-Ausflug in Nachbars Garten" gewarnt. Haben Politiker schon einen Gedanken daran verschwendet, was passieren wird, wenn sich Sprayer derartige ebenfalls besorgen, um das Ganze aufzumischen?Die Schadenssummen, die der Städtetag und auch die Verkehrsbetriebe verbreiten, sind weder nachvollziehbar, noch glaubwürdig; denn die Bundespolizei, die die Schäden der DB verfolgt, hat kein System, was doppelte oder mehrfach gestellte Strafanträge an unterschiedlichen Orten zusammenfügt. Auch die Sokos der Landespolizei hat keine Datenbank, aus der hervor geht, wie hoch die tatsächliche Höhe des Schadens war und welcher Geschädigte zwar Schadensersatz bekommen, diesen aber nicht für die Beseitigung eingesetzt hat(te), was er auch gar nicht braucht. Sollten zur Wertevermittlung in der Jugendarbeit nicht vorrangig Pädagogen statt Polizei und Drohnen eingesetzt werden?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
ich stimme Ihnen zu: Natürlich ist eine gute Jugendpolitik, die z.B. auch auf Prävention und ordentliche Freizeitangebote für junge Menschen setzt, besser als der Einsatz von Drohnen. Die SPD hat es sich deshalb auch im aktuellen Regierungsprogramm als Ziel gesetzt, eine Gesamtstrategie für ein gutes Aufwachsen junger Menschen zu verwirklichen. Dazu gehört vor Allem die Stärkung von Vereinen, Jugendverbänden, Jugendinitiativen und Jugendzentren, um den Jugendlichen neben Bildung auch eine geeignete Freizeitgestaltung zu ermöglichen.
Nichtsdestotrotz kann die Deutsche Bahn AG - wie andere Betriebe auch - den Schutz ihres Eigentums nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften wahrnehmen. Dazu zählt beispielsweise auch die Überwachung von Firmengeländen und den darauf abgestellten Zügen durch unbemannte Luftfahrtsysteme, sog. Drohnen. Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen sind dabei von der Deutschen Bahn ebenso einzuhalten, wie von privaten Personen. Ihre Besorgnis, dass "Sprayer" ebenfalls Gebrauch von solchen Geräten machen könnten, teile ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries