Frage an Brigitte Zypries von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
die Wehrpflicht aufgrund des Geschlechts widerspricht also nicht dem Gebot der Gleichberechtigung, habe ich Sie richtig verstanden? Das bedeutet also, daß man dieses Gebot beliebig brechen kann, man deklariert es dann einfach als Sonderlösung. Was meinen Sie, könnte man mit dieser Logik auch Frauen aufgrund Ihres Geschlechtes zur Gebärpflicht heranziehen? In das GG schreibt man dann einfach rein, es liege kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung vor, da es eine Sonderlösung ist, genau so wie bei der Wehrpflicht, denn wir wollen doch auf keinen Fall das GG brechen.
So gesehen könnte man mit dieser Logik und dieser Moral, jeden für alles heranzuziehen, oder nicht?
Freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß aus Herzogenrath
Sehr geehrter Herr Weber,
zur Ihrer Frage: Ja, zu Ihrer zweiten: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries