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Frage von Rainer Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Rainer Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, hält an dem Zulassungsverfahren für die Berichterstattung über den NSU-Prozess fest. Sie selbst haben laut Presseberichten der bayerischen Justiz am Donnerstag mangelnde Flexibilität vorgeworfen.
Heute lese ich auf Welt online, Karl Huber habe schon vor Jahren gemacht Vorschläge zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes gemacht. "Das Problem ist der Politik seit Jahren bekannt, aber nichts ist passiert", sagte er laut WELT.
Ich lasse dahingestellt, ob die Bedenken des OLG München wegen möglicher Revisionsgründe berechtigt sind oder nicht.
Meine Fragen an Sie lauten:
1. Wieso haben Sie als Bundesjustizministerin in dem Zeitraum von 2002 bis 2009 keine Initiativen ergriffen, den § 169 Gerichtsverfassungsgesetz so zu ändern, dass Gerichte nicht in derartige Zwangslagen kommen?
2. Wieso haben Sie als Bundesjustizministerin in dem o. a. Zeitraum keine Initiativen ergriffen, den § 169 Gerichtsverfassungsgesetz durch eindeutige Regelungen so zu ändern, dass eine größtmögliche Öffentlichkeit unabhängig von der Flexibilität eines Richters gewährleistet ist?
3. Wieso lese ich aktuell nichts von diesbezüglichen Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion?

Mit freundlichem Gruß

Rainer Zawislo

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zawislo,

ich habe eine Gesetzesänderung damals nicht betrieben, da ich sie nicht für erforderlich halte.

Das Gerichtsverfassungsgesetz (§ 169) besagt, dass „Ton-, Fernsehen- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhaltes unzulässig sind“. Dies finde ich richtig und soll auch nicht geändert werden. Bei der Frage der Übertragung in einen Nebenraum der Gerichtssaals zur Information der Journalisten geht es aber nicht um eine öffentliche Vorführung, sondern um die Herstellung einer erweiterten Öffentlichkeit. Für die Information der Öffentlichkeit gelten dann dieselben Regeln. M.E. lässt das Gerichtsverfassungsgesetz diese Interpretation zu.

Die jetzige Debatte über den NSU-Prozess zeigt allerdings, dass es hier einen zu großen Interpretationsspielraum gibt. Aus diesem Grund sollte das Bundesministerium der Justiz jetzt überlegen, ob man nicht durch eine Gesetzesänderung eine eindeutige(re) Rechtslage herstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries