Frage an Brigitte Zypries von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung
Droht dann bald die Beugehaft oder ein "gelbes Dreieck"???
Sehr geehrte Frau MdB Justizminsterin (a. D.) der SPD (als erfindende Partei):
Mit Empörung und Abscheu habe ich folgende Nachricht gelesen:
Hartz IV Sanktionierten droht Kindesentzug
Kindesentzug bei Hartz IV Sanktionen?
Sanktionierten alleinerziehenden Müttern im Landkreis Zwickau droht Kindesentzug
11.04.2011
Mütter, die im Hartz IV-Bezug stehen und mindestens eine 30 Prozentige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. Das erfuhr die Erwerbslosen-Initiative "Gegenwind e.V." bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe.
Eine Anfrage hinsichtlich dieser Zusammenarbeit beim Landrat Herrn Scheurer ergab lediglich, dass der Landkreis die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die Sicherung des Kindeswohles, mit dieser Kooperation wahrnehme und diese Anfrage an das zuständige Jugendamt weitergeleitet hat.
Da der Landrat Herr Scheurer Kenntnis haben muß und die Anfrage dennoch weiterleitet, ohne eine befriedigende Antwort zu geben, läßt vermuten, dass mit der Zuständigkeitsverschieberei etwas vertuscht werden soll, oder von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll. Jedenfalls steigt bei den betroffenen Müttern der psychische Druck und die Angst zusätzlich enorm an.
... Quelle: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionierten-droht-kindesentzug-961.php
Wie wäre eine solche Vorgehensweise grundrechtstechnisch und sozialrechtlich zu vertreten, wie positioniert sich die Bundestagfraktion der SPD dazu???
Sehr geehrter Herr Roloff,
Sie legen sich da etwas zurecht, was sich überhaupt nicht aus dem Artikel ergibt - Ihre Überschrift ist deshalb mehr als unpassend. Der Artikel sagt lediglich, dass die Kinder alleinerziehender Frauen, denen das ALG II gekürzt wurde, dem Jugendamt gemeldet werden. Das Jugendamt soll auf diese Kinder besonders achten- von Kindesentzug ist keine Rede!
Den von Ihnen beschriebenen Fall aus 2011 kenne ich nicht. Am besten wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Bundestagsabgeordneten, meinen Kollegen Rolf Schwanitz.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries