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Brigitte Zypries
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Frage von Hans-Ulrich J. •

Frage an Brigitte Zypries von Hans-Ulrich J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Zypries,

in Kürze werden Sie über ein Gesetz abstimmen,das die religiös begründete Beschneidung bei Babys erlauben soll. FürJuristen und Kinderärzte aber sind Beschneidungen und Zuechtigungen strafbare Koerperverletzungen. Züchtigung ist seit 2000 verboten-BGB 1631,Absatz 2-,deshalb darf auch die Beschneidung nicht erlaubt werden. Das Recht auf koerperliche Unversehrtheit der Kinder muss festgeschrieben bleiben,es muss absoluten Vorrang vor der Glaubensfreiheit und dem Elternrecht haben. Können Sie sich meinem Rechtsverständnis anschließen?

Hans-Ulrich Janetzki

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Janetzki,

grundsätzlich haben Sie Recht: Strafrechtlich betrachtet stellt die Beschneidung – egal ob medizinisch oder religiös motiviert – eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar. Erfolgt die Beschneidung eines Minderjährigen aus medizinischen Gründen, ist sie über die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt. Die Einwilligung ist wirksam, da sie bei medizinischer Indikation im Interesse des Kindes erfolgt. Bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen treffen zwei grundrechtlich geschützte Rechtsgüter aufeinander: das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) und auf Ausübung ihrer Religion (Art. 4 GG).

Im Sinne des Rechtsfriedens war es nötig geworden, eine gesetzliche Regelung religionsbedingter Beschneidungen bei Jungen bis zu einem bestimmten Alter zu finden, um auf die starke Unsicherheit bei Anhängern des jüdischen und muslimischen Glaubens sowie bei den Ärzten zu reagieren. Dabei ist die Mehrheit des Bundestages im Ergebnis dazu gekommen, dass jüdische und muslimische Glaubensausübung in Deutschland auch in Zukunft möglich ist, der Eingriff aber für das Kind so gering wie möglich gehalten wird.

Ich finde, dass das nun beschlossene Gesetz die beiden Grundrechte auf vernünftige Weise in Ausgleich bringt.

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Zypries