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Frage von Reinhard N. •

Frage an Brigitte Zypries von Reinhard N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypres,

vielen Dank für ihre Antwort, datiert mit 19.11.2012 und den Vorschlag für einen neuen Gesetzesentwurf.

Meine Frage dazu an sie: Werden sie diesem Gruppenentwurf zustimmen.

Leider verweisen sie nur auf die Debatte in den kommenden Tagen, eine Antwort auf die Frage z. B. von Herrn T. M. vom 29.10. an sie, ob ein

"Mann ein geringeres Recht auf körperliche Unversehrtheit hat wie eine Frau"

oder ob die "

Aussagen des Zentralrates der Juden nicht stärker hinterfragt wurden" und ob es Schätzungen gibt, wieviele Juden bzw. Moslems das Land wirklich verlassen würden, wenn der Gruppenentwurf so beschlossen werden würde" .

Würden sie diese Fragen bitte noch beantworten?

Und sehen sie es als vereinbar, dass man kosmetische Operationen generell erst ab 16 bzw. 18 Jahren durchführen soll - mit dem Hinweis - dass man ab diesem Zeitpunkt davon ausgehen kann, dass man mündig ist und sich der Tragweite des Eingriffs bewusst ist, hier aber der genau umgekehrte Weg eingeschlagen wird - unter dem Deckmantel der Religion.

Nur noch eine Anmerkung zum Thema Beschneidung im Islam: Gemäss Aussage des Päsident der isalmischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Fuat Sanac, handelt es sich bei der Beschneidung im Islam "um eine weit verbreitete Sitte, nicht aber um ein religiöses Gebot" (Zitat Standart.at - Artikel "Religionsvertreter: Beschneidung wie "Fingernägel schneiden" vom 27. Juli 2012. Ergo, kann zumindest der Islam sich nicht auf die Religionsfreiheit bei einer Beschneidung berufen.

Vorab schon vielen Dank für die Antworten,
mit freundlichen Grüssen
Reinhard Niederländer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niederländer,

zu Ihren offenen Fragen:
- Nein, ich habe nicht dem Gruppenentwurf, sondern dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
- Nein, Frauen und Männer haben dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit.
- Ich weiß nicht, ob oder wieviele Juden oder Moslems in so einem Fall nicht mehr in Deutschland würden leben wollen.
- Religiös begründete Beschneidungen sind nicht mit kosmetischen Operationen vergleichbar. Insofern steht das in keinem Widerspruch.

Mit freundlichen Grüßen, Brigitte Zypries