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Brigitte Zypries
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Frage von Reinhard N. •

Frage an Brigitte Zypries von Reinhard N. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Zypries,

haben sie sich abseits der Frage der Religions versus Recht auf Unversehrtheit als Person (vielleicht Mutter) einmal gefragt, was den Kindern dabei angetan wird? Es wird immer unterstellt, dass der Eingriff an und für sich unproblematisch ist. (Das Kölner Urteil hätte es demnach nie geben dürfen). Es wird angenommen, dass die Vorhaut eigentlich keine Bedeutung für das/den Kind/Mann hat. (Das ist absolut nicht bewiesen, es gibt leider genug Männer, die das Gegenteil berichten können). Politiker nehmen bewusst in Kauf, dass Kinder Schmerzen erleiden - das ist im Gesetzesentwurf sogar so formuliert. Haben sie sich eigentlich schon einmal die Frage gestellt, wieso das Thema in der Bevölkerung für so viel Aufregung sorgt? Das hat nichts mit der Behinderung von Religionsfreiheit zu tun, hier geht es um den Schutz von unmündigen, wehrlosen Kindern. Religionsfreiheit zeigt sich doch darin, dass wir es zulassen, dass Moscheen und Synagogen gebaut werden. Das sind sichtbare Zeichen. Eine Beschneidung wird es in der Öffentlichkeit niemals sein. Wir könnten es lapidar damit abtun, dass es überwiegend Juden und Muslime betrifft. Darum geht es aber nicht. Hier geht es einzig und allein darum, diese Kinder zu schützen und zwar so lange, bis sie selber entscheiden können. Was sie hier zulassen wollen ist Willkür an Kindern unter dem Deckmantel von Religion. Sagen sie jetzt bitte nur nicht, dass es nicht für die Religion gemacht worden ist, sondern aus Gesundheitsgründen, Hygiene etc. Denn dann müssten sie alle Knaben per Gesetz beschneiden lassen. In England werden Kinder frühestens ab dem 14. Lebensjahr beschnitten, die Religionen dort haben mit dieser Regelung kein Problem und es leben immer noch Muslime und Juden dort. Wieso kann das bei uns nicht auch so eingeführt werden? Ich kann nur hoffen, dass das Kindeswohl bei ihnen über allen anderen Gesetzen steht.

Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Niederländer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niederländer,

am kommenden Donnerstag, 22.11., wird der Regierungsentwurf zum Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes in den Bundestag eingebracht. Gleichzeitig wird ein Gruppengesetzentwurf eingebracht, der eine andere Regelung vorschlägt. Die Gesetzentwürfe können Sie hier herunterladen, wenn Sie sie noch nicht kennen:

- Regierungsentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf
- Gruppenentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

Ich bin sicher, dass alle fundierten Positionen zu Wort kommen werden. Sie können die Debatte im Livestream verfolgen, wenn Sie möchten.
Am 26.11. gibt es dann eine öffentliche Expertenanhörung im Rechtsausschuss, bevor der Gesetzgebungsprozess weitergeht. Die Liste der geladenen Sachverständigen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/index.html. Sie können aus der Liste ersehen, dass kontroverse Meinungen berücksichtigt werden. So ist beispielsweise ein Vertreter des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte dabei, der zu den öffentlichen Kritikern des Entwurfs gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries