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Brigitte Zypries
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Frage von Kai V. •

Frage an Brigitte Zypries von Kai V. bezüglich Jugend

Frau Zypries,

einige Fragen vorherr haben Sie geschrieben:
"Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Der Zweck der weiblichen Beschneidung ist die Verstümmelung und die Diskriminierung selbst. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und sind als solche in Deutschland zu Recht strafbar und verboten."

Nun, die Beschneidungsbewegung in den USA kam auf um bei Jungen ein Volksübel namens Selbstbefriedigung einzudämmen und zu erschweren. Gleiches sagte auch Moses Maimónides (1135-1204), Rabbi, Arzt und Philosoph - "denn es besteht kein Zweifel daran, dass die Beschneidung die Fähigkeit zur sexuellen Erregung schwächt und manchmal auch das natürliche Vergnügen verringert"

Weiterhin möchte ich anmerken das es auch weibliche Beschneidungsformen gibt, die ebenfalls von einigen muslimischen Glaubensrichtungen gefordert werden, wo es um die Beschneidung der weiblichen Klitorisvorhaut geht. Nach WGO Klassifizierung handelt es sich um Typ I (auch „Sunna“ oder „Sunnah“): teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/ODER der Klitorisvorhaut.

Diese Beschneidungsform wurde von Urologen als mit der männlichen Beschneidung zu vergleichen, definiert, da sowohl Aufbau als auch Funktion der Vorhaut gleich sind. Anzumerken ist, das der operative Umfang hier bei Jungen natürlich grösser ist.

Dies würde bedeuten, dass in Zukunft auch Frauen in Deutschland beschnitten werden dürfen. Oder war dieses bisher bereits erlaubt?

Ist dieses von der SPD so gewollt? Wenn nein, soll es einen gesetzlichen Unterschied in der Schutzwürdigkeit von Jungen und Mädchen geben?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogelpohl,

die Beschränkung auf die Entfernung der Klitorisvorhaut ist praktisch nirgendwo üblich, wo weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird. Die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris ist in nichts vergleichbar mit der Entfernung der Vorhaut bei Männern.

Die verschiedenen Praktiken der Beschneidung weiblicher Genitalien stellen allesamt sehr viel weitreichendere Eingriffe dar als die Vorhautbeschneidung bei Jungen, das sieht auch die WHO so. Darüber hinaus ist der Zweck dieser Praktiken, anders als bei der Entfernung der männlichen Vorhaut, Verstümmelung und Diskriminierung, und ich bleibe dabei: nichts rechtfertigt irgendeine ihrer vielfältigen, grausamen Erscheinungsformen, auch künftig nicht.

Weibliche Genitalverstümmelung ist und bleibt in Deutschland - wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union - strafbar und verboten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries