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Brigitte Zypries
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Frage von Dietmar J. •

Frage an Brigitte Zypries von Dietmar J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrte Brigitte Zypries,

auch Vernunftwesen werden ausschließlich über negative und positive Anreize gesteuert. Politiker können zwar negative vorgeben über Rechtsvorschriften, doch steht die schmerzhafte Anwendung bei Nichtannahmebereitschaft ausschließlich der Justiz und ihren Helfern zu.

Eine der wichtigsten Anreize für Juristen, damit sie unsere Gesetze zweckorientiert anwenden und nicht parteiisch auslegen, deuten und interpretieren, auch nicht mit rechtswissenschaftlich abgesicherter "historischer, systematischer und grammatikalischer Auslegungskunst" ist die tatsachenentsprechende Dokumentation all ihrer Rechtshandlungen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, um dem von immer mehr Ellenbogen geplagten Bürger genug Vertrauen zu geben.

Leider stellen sich immernoch sehr viele Rechtsanwälte, Gutachter und Richter quer und verhindern sogar eine vorschriftsgemäße Aufzeichnung mündlicher Kontakte. Mir wurde schon vor vielen Jahren durch zuständige Experten im Bundesjustizministerium bestätigt, daß sogar audiovisuelle Aufzeichnungen kompletter mündlicher Verhandlungen möglich sind. Das allerdings erst nach teilweise sehr schwierigen Auseinandersetzungen ...

Da Sie lange Zeit eine hervorragende Justitia für unsere Demokratie waren, möchte ich Sie bitten, hier etwas zu tun, damit mehr Bürger Juristen als Macht des Rechts achten und weniger als Macht des Unrechts verachten. Würde eine Presseinformation von Ihnen außerhalb ihrer Macht stehen oder ist Ihr Interesse an einer lebenswerteren Gesellschaft so groß wie meines ...?

Weil noch ein paar Zeichen zur Verfügung stehen, würde ich auch gerne von Ihnen wissen, ob Sie GERECHTIGKEIT so einfach erklären können, daß Ihre politische Arbeit entsprechend geraten kann?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Bemühung
und schöne Grüße!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jacobi,

Sie haben Recht, es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass mündliche Kontakte aufgezeichnet werden müssen. Eine solche Vorschrift findet sich weder in der Ordnung des Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrechts. Ich wüsste nicht, dass es Planungen gibt, eine solche Vorschrift einzuführen. Aber dazu können Sie sich gerne an das Bundesjustizministerium wenden und dort nachfragen. Gerechtigkeit ist das, was wir einander schulden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries