Frage an Brigitte Zypries von Reiner G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich stelle fest, dass Sie mit der Begründung nicht auf meine Anfrage vom 27.06.2012 antworten, weil wir am 04.02.2012 während Ihrer Bürgersprechstunde in Roßdorf ein persönliches Gespräch geführt haben.
Entschuldigen Sie bitte, aber Sie können doch nicht allen Bürgern, die jemals während Ihrer Bürgersprechstunden ein persönliches Gespräch mit Ihnen geführt haben, das Auskunftsrecht verweigern.
Halten Sie Ihre Zurückhaltung gegenüber kritischen Fragen zu dem ausschließlich in Hessen üblichen Verfahren, dass gem. § 14 Hessisches Ortsgerichtsgesetz die Ortsgerichtsvorsteher sogenannte Sterbefallsanzeigen an das Nachlaßgericht weiterleiten - wirklich für angemessen, wenn man bedenkt, dass sich Sterbefälle nicht als seltene Einzelfälle ereignen, sondern in allen Generationen und Gesellschaftsschichten völlig natürlich auftreten und somit früher oder später jeden einzelnen von uns allen tangieren?
Welchen tieferen Sinn, sehen Sie als Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin im § 14 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes, wenn die Sterbefallsanzeigen weiterhin ohne Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung von Ortsgerichtsvorstehern erstellt werden?
Finden Sie es in Ordnung, dass die Hinterbliebenen kurz nach dem Tod eines Angehörigen mit solchem Unsinn während der Trauer belästigt werden und dafür eine Gebühr von Euro 5,00 an das Ortsgericht zahlen müssen, wenn sich i.d.R. einige Zeit später trotzdem das Nachlaßgericht meldet, um die Lücken in den Sterbefallsanzeigen der Ortsgerichte zu schließen?
Ist es nicht Ihre ureigene Aufgabe als Bundestagsabgeordnete den Sinn und Zweck von Gesetzen persönlich zu hinterfragen?
Nur zur Klarheit:
Es handelt sich beim o.g. Thema nicht um die Meldung eines Sterbefalles beim Standesamt, sondern um die anschließende (unsinnige?) gebührenpflichtige Amtshandlung des Ortsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gantzert,
dass ich nicht wieder inhaltlich auf das Thema eingehe liegt daran, dass ich Ihnen nach unserem Gespräch in der Bürgersprechstunde in Roßdorf und nach meiner E-Mail vom 9. Februar 2012 nichts Neues mehr mitteilen kann. Im Übrigen bleibt es dabei: Als Bundestagsabgeordneter untersteht mir nicht die Kommunalverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries