Frage an Brigitte Zypries von Barbara U. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Zypries
Ich beziehe mich auf den Artikel vom Tagesspiegel, aus dem hervorgeht, dass die öffentl. rechtlichen Sender sich sperren, ihre Programme kostenlos Kabelanbietern zur Verfügung zu stellen.
http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-um-netzgebuehr-kabel-deutschland-legt-sich-mit-ard-und-zdf-an/6881180.html
Kann ich davon ausgehen, dass künftig Nutzer von Kabelanbietern von der GEZ Gebühr befreit sind?
Nach welcher Rechtsgrundlage darf man für eine Leistung 2x abkassieren?
Wird künftig sichergestellt, dass Mieter von Wohnanlagen oder Genossenschaftsmitglieder die zwangsweise einbehaltene Kaabelgebühr als Einzelperson kündigen können?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
das ist ein Missverständnis, es ist ein wenig anders, als Sie schreiben.
Ihre Programme stellen ARD und ZDF den Kabelbetreibern natürlich zur Verfügung. Die beiden Sender wehren sich gegen die sogenannten Einspeiseentgelte: Sie wollen künftig nicht mehr dafür bezahlen, dass die Kabelnetzbetreiber ihre Programme ausstrahlen. In dem Artikel, den Sie verlinkt haben, steht das auch so.
Im Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass die Kabelanbieter ARD und ZDF ausstrahlen müssen. Neu verhandelt werden jetzt die Bedingungen, unter denen das geschieht. Sie können aber sicher sein, dass Sie die Programme auch weiterhin empfangen werden. Bis Ende des Jahres laufen noch die alten Verträge und für die Zeit danach wird eine Lösung gefunden werden, da bin ich zuversichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries