Frage an Brigitte Zypries von Harald H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zypries, zur Frage der Zulässigkeit von Beschneidungen erklärten Sie :
"Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden." Abgesehen von der Richterschelte dürfte sich auch die Frage stellen, ob das Grundrecht der Religionsfreiheit dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 1 und 2 GG) vorrangig ist.
Wenn Sie die Legalisierung der Beschneidung von Jungen mit Tradition begründen, stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach der Beschneidung von Mädchen und Frauen. Auch hier berufen sich die Befürworter auf die Tradition. Seit vielen Jahren wird hiergegen gekämpft.
Halten Sie daher in diesem Zusammenhang Ihre Äußerung für glücklich?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Sie zitieren nur einen Ausschnitt meiner Presseerklärung, der aus dem Zusammenhang gerissen missverständlich ist. Ich sage noch einmal deutlich: Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Der Zweck der weiblichen Beschneidung ist die Verstümmelung und die Diskriminierung selbst. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und sind als solche in Deutschland zu Recht strafbar und verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries