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Brigitte Zypries
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Frage von Rainer W. •

Frage an Brigitte Zypries von Rainer W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in ihrer Presseerklärung zu dem Urteil des Kölner Landgerichts im Fall der Beschneidung eines islamischen Jungen schreiben Sie: "Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden."
Mit diesem Satz läßt sich die Genitalverstümmelung bei Mädchen / Frauen (wie sie im nahen Osten und in Teilen des nördlichen Afrika - auch innerhalb christlicher Kirchen praktiziert wird) ohne Rücksicht auf das Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit rechtfertigen. Initiativen gegen die Genitalverstümmelung in der Entwicklungszusammenarbeit werden damit infrage gestellt. Gegen die ja bekanntermaßen praktizierte Genitalverstümmelung von Mädchen / Frauen läßt sich,wenn ihre Argumentation mehrheitsfähigkeit kaum noch vorgehen.
In der nach dem Urteil aufgebrochenen Diskussion vermisse ich eine Auseinandersetzung mit der Argumentation der Richter. Ich kann der Argumentaion des Gerichts, dass die Eltern nicht unzumutbar in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt seien, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.
Das Recht auf freie Religionsausübung kann nicht beinhalten, dass Menschen über die körperliche Unversehrtheit anderer entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wiebe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiebe,

Sie zitieren nur einen Ausschnitt meiner Presseerklärung, der aus dem Zusammenhang gerissen missverständlich ist. Ich sage noch einmal deutlich: Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Der Zweck der weiblichen Beschneidung ist die Verstümmelung und die Diskriminierung selbst. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und sind als solche in Deutschland zu Recht strafbar und verboten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries