Frage an Brigitte Zypries von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypris,
Wie hoch wäre der zahlbare prozentuale Anteil der Rentenvers. bzw. Krankenvers. bei Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und Einführung eines schweizerischen Systems in die ALLE, Einkommensarten einzahlen müßten ?
Wäre das nicht eine Anschub-Finanzierung vor allem für die Binnen-Konjunktur, Rentner, Hartz 4 Empfänger Mini-Jobber, Zeitarbeiter,und jugendliche Mießverdiener und dem sogenannten Mittelstand letzlich ALLEN die es wahrhaftig nötig hätten. Wie soll heute ein junger Mensch, bei Zeitarbeit und schlechter Bezahlung eine Familie gründen und auch noch für´s Alter vorsorgen?
Nach meiner groben Rechnug ist doch ein "kleiner" Unterschied ob rund 10% o. 20% vom Brutto bei der Rentenzahlung abgeführt werden müssen. Ahnliches bei Krankenkassenbeiträgen.
Das sogenannte Äquivalenz-Prinzip greift ja bei sozialen Fragen, vom Prinzip her schon nicht.
Mit freundlichen Grüßen M. Beppler
Sehr geehrter Herr Beppler,
Die Schweizer Lösung ist grundsätzlich anders als das deutsche System. Deshalb können Einzelelemente nicht auf die deutsche Gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. Für die Einführung eines Systems nach Schweizer Vorbild wäre daher ein kompletter Systemwechsel erforderlich.
Dem Schweizer System am nächsten kommt der Vorschlag der SPD zur Bürgerversicherung.
Darüber können sie sich hier informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries