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Frage von Martin K. •

Frage an Brigitte Zypries von Martin K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich wende mich an Sie, da Sie Mitglied im Auschuss "Kultur und Medien" sind und hoffe, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind.

Wir haben vor einiger Zeit unseren Fernseher abgeschafft und bei der GEZ abgemeldet. Auf unsere Abmeldung hat die GEZ uns gebeten, "die Tatsachen mitzuteilen, die belegen, dass das Gerät nicht mehr vorhanden ist." Abgesehen davon, dass es ein unmögliches Ding ist, das Nichtvorhandensein eines Gegenstands zu beweisen, haben wir herausgefunden, dass die GEZ verpflichtet ist, die Abmeldung eines Geräts zu akzeptieren, ohne dafür Nachweise zu verlangen.

Da die GEZ dies in unserem Fall aber nicht tat, haben wir uns anwaltliche Hilfe genommen (ohne Rechtsschutzversicherung). Die Anwaltskanzlei schilderte den Fall erneut der GEZ und bat auch um Übernahme der Anwaltskosten. Kurz darauf akzeptierte die GEZ die Abmeldung, ging jedoch nicht auf die Forderung ein, die Anwaltskosten (über 200 €!) zu übernehmen.

Rein rechtlich ist die Sache klar: Wir könnten ein Mahnverfahren gegen die GEZ einleiten, die würde zahlen oder Einspruch einlegen, woraufhin wir vor Gericht ziehen könnten und vermutlich sogar Recht bekämen. Wir haben als Familie allerdings weder Zeit noch Nerven, diesen Weg zu gehen (das Auslegen der Gerichtskosten käme noch hinzu).

Meine Fragen hierzu wären:

-Wie kann es sein, dass die GEZ sich erst korrekt verhält, wenn man den Fall (der eindeutig ist) einer Anwaltskanzlei übergibt? Es handelt sich immerhin um eine staatliche Behörde und nicht um die Mafia, auch wenn man anhand der zahllosen Foren im Internet zu diesem Thema diesen Eindruck gewinnen kann.

-Welche Möglichkeit sehen Sie, die Anwaltsgebühren von der GEZ erstattet zu bekommen, ohne den langwierigen Rechtsweg zu beschreiten?

Ich finde es eine Unverschämtheit, dass man von staatlicher Seite dazu genötigt wird, bei einer solchen Lappalie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen zu müssen, obwohl man sich korrekt verhalten hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhler,

ohne den Vorgang genau zu kennen, kann ich Ihnen leider keine Tipps für das weitere Vorgehen geben. Ich biete Ihnen aber gerne an, dass Sie eine Kopie des Vorgangs an mein Büro schicken und ich mir die Sache dann einmal genau ansehe:

Brigitte Zypries
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries