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Brigitte Zypries
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Frage von Ursula E. •

Frage an Brigitte Zypries von Ursula E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrte frau zypries,

ich komme einfach nicht über die zuerkennung des "ehrensolds" durch das präsidialamt hinweg, zumal ja mittlerweile die personellen verbundenheiten, z.b. des herrn hagebölling mit herrn wulff bekannt sind.
Was mich aber wirklich irritiert ist die permanente betonung von politikern und einigen medien, dass diese entscheidung rechtens sei, auch wenn man sie nicht billige. ist das nicht die bestätigung dessen, was namhafte wissenschaftler wie albrecht von lucke (interview 3sat v. 1.3.2012) oder der verwaltungsrechtler hans herbert von arnim neben anderen äußern, wenn sie darauf hinweisen, dass diese entscheidung durchaus diskutierbar ist. und irre ich mich, wenn ich an ein bundestagsgutachten vom 17.2. 2012 denke, das zu dem schluß kommt, dass der rücktritt aus privaten gründen erfolgt ist. warum wird dieser aspekt so totgeschwiegen? ist eine klage vor dem bundesverfassungsgericht möglich/geplant? ich habe in der schule gelernt, dass wir eine gewaltenteilung haben, und, dass recht von richtern gesprochen wird, und, wie die erfahrung zeigt, gibt es dabei selten eindeutige rechtslagen.
wie denken sie darüber?

mit freundlichen grüßen Ursula Ewald

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ewald,

ich teile Ihre Einschätzung: Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Wulff ist durchaus diskutierbar. Das Gesetz sieht in seinem §1 vor:
"Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder."
Es war also die Frage zu beantworten, ob Wulff aus politischen oder gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist. Das Bundespräsidialamt hat politische Gründe angenommen. Ich halte das für nicht gut vertretbar. Denn in der Konsequenz muss sich dann jemand nur solange persönlich daneben benehmen, bis er politisch nicht mehr tragbar ist - das kann wohl nicht gemeint gewesen sein.
Eine Klagemöglichkeit sehe ich nicht. Klagen kann in Deutschland in der Regel nur, wer persönlich in subjektiven Rechten betroffen ist. Das ist nur Herr Wulff und der wird nicht klagen. Es ist sehr zu bedauern, dass das Amt des Bundespräsidenten durch Herrn Wulff einen solchen Ansehensverlust erlitten hat.
Ich hoffe, dass der nächste Bundespräsident das Vertrauen der Menschen in Deutschland gewinnen kann und so Schaden repariert.

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Zypries