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Brigitte Zypries
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Frage von Brigitte S. •

Frage an Brigitte Zypries von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zyxpries,

als JIhnen war als Bundesjustizministerin richterliche Willkür in Deutschland - siehe Youtube

"Entmündigung duch Richterwillkür 2

neben weiteren Ihnen Informationen sowohl an Ihr Wahlkreisbüro als auch an das Bundesjustizministerium bekant.

Welche Gründe lagen vor, dass sich das Bundesjustizministerium biesher diesemThema verweigerte?

In diesem Zusammenhang mache ich auf den Fall Gustl Mollath - Bayern - bekannt.

Würde die SPD- Fraktion sich an der Open - Petition zur Freilassung von Gustl M ollath beteiligen?
Würde die SPD - Fraktion zum bestehenden Psychiatriemissbrauch von Richtern, Staatsanwälten und Gerichtsvollziehern eine Aufklärung auf Bundesebene unterstützen und für ein Unterbindung dieser Methoden eintreten?

Brigitte Schneider
Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schneider,

in dem von Ihnen geschilderten Fall wurde die Entscheidung des Landgerichts zur Unterbringung in der Psychiatrie auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Entscheidung wird seither regelmäßig von Gutachtern überprüft. Es sind sich in der Sache also unabhängige Gerichte und Sachverständige einig.
Anders gelagert ist die Frage, wie die Staatsanwaltschaft mit der von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeige umgegangen ist. Der Bayerische Landtag hat einstimmig am 15. Dezember 2011 auf den Dringlichkeitsantrag 16/10699 der SPD-Landtagsfraktion beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, im Rechtsausschuss über die im ARD-Magazin „Report aus Mainz“ gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe über die Behandlung der Strafanzeige des Herrn Mollath zu berichten. Sie können den gesamten Vorgang – Dringlichkeitsantrag, Beschluss und Plenumsdebatte – auf den Seiten des Bayerischen Landtages einsehen: http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/papp/Vorgangsmappe/www/servlet/Vorgangsmappe?wp=16&typ=V&drsnr=10699&intranet=#pagemode=bookmarks .

Es geht im Übrigen dabei nicht darum, das Gerichtsurteil in Frage zu stellen, sondern festzustellen, ob die Staatsanwaltschaft mit der Strafanzeige richtig umgegangen ist. Dass das überprüft wird, ist gut und richtig. Ich meine, dass damit die Angelegenheit angemessen behandelt wird und sehe keine Veranlassung, weiter tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Zypries