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Frage von Wilfried M. •

Frage an Brigitte Zypries von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.) Entspricht es den Tatsachen oder handelt es ich um ein Gerücht, wenn auf der Straße und auch im Internet verschiedentlich folgender Satz oder Ähnliches zu hören bzw. zu lesen ist: "Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen)."

2.) Wozu sollte das gut und mit welchem Recht sollte das so über uns gekommen sein und so bleiben?

3.) Weshalb sollte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf die sog. „Drittgeheimnisse“ in Deutschland weniger Bedeutung haben als zum Beispiel in Österreich?

(Im § 54 Abs. 2 S. 3 ÄrzteG ist dort normiert, daß die Verschwiegenheitspflicht dann nicht bestehe, wenn "die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person den Arzt von der Geheimhaltung entbunden hat".)

Demgegenüber besteht bei uns - warum auch immer - seit Jahren Uneinigkeit in Bezug auf die strafbefreiende Offenbarungsbefugnis.

Wir sprechen von der Drittgeheinniskontroverse, weil uns neuerdings ggf. auch der Mitteilende / der Informant allein von der Schweigepflicht bezüglih des Geheimnisses eines Dritten befreien dürfen soll (nach unserer Beurteilung die "Stasi"- bzw. Scientology-/ CIA- konforme oder Beziehungs- Zersetzungs- Variante).

Einige hierzu befragte Abgeordnete schweigen, so auf dieser Plattform die Ri. a.D. Winkelmeier - Becker trotz Hinweis auf die Monographie DITTRICH (1) und der Arzt und Psychotherapeut Dr. med. Lotter (2).

Werden Sie endlich Rechtssicherheit schaffen?

Mit frdl Gruß
Dipl. Med. W. Meißner
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-575-38049--f299665.html#q299665
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_erwin_lotter-575-37788--f267275.html#q267275

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

zu Ihren ersten und zweiten Fragen möchte ich Sie auf die bereits von mir beantwortete Frage im Archiv der Website www.abgeordnetenwatch.de vom 16.08.2008 verweisen. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f116795.html#q116795 )

Zu Ihrer dritten Frage: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 GG, das grundsätzlich vor Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitsstand, die seelische Verfassung und den Charakter schützt, kennt nur seltene Ausnahmen.

Inwieweit es einen vergleichbaren oder verminderten Schutz hinsichtlich des österreichischen Pendants bietet, kann ich Ihnen nicht erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries