Frage an Brigitte Zypries von Frank L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Erst einmal möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken.
Aber wie kann es sein das jemand dann nach dem SHAEF-Gesetz einer Militärregierung verurteilt wurde?
Vielen dank für ihre Antwort.
Mfg
F.Lungwitz
Sehr geehrter Herr Lungwitz,
der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 in der Fassung des "Pariser Protokolls" über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Überleitungsvertrag) bestimmte grundsätzlich die Fortgeltung des Besatzungsrechts. Es wurde dem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht wieder aufgehoben werden konnten (oder auch nicht). Auf dieser vertraglichen Grundlage bestand u. a. auch das Militärregierungsgesetz Nr. 53 mit seinen Regelungen zur Kontrolle des Güterverkehrs fort. Damit war das Besatzungsregime beendet. Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Schalck-Golodkowski (betr. ungenehmigten Handel mit militärischen Gegenständen und Waffen) hat sich der Bundesgerichtshof intensiv mit der Reichweite dieser Regelungen beschäftigt (vgl. u. a. den Beschluss des Großen Senats des BGH für Strafsachen v. 2.4.1996, BGHSt 42,113) und unter Berufung auf die Bestimmungen des Einigungsvertrages festgestellt, dass bereits begangene Verstöße gegen diese Vorschriften strafbar bleiben und künftige Verstöße nach Herstellung der deutschen Einheit nicht mehr denkbar sind.
Deutschland ist ein souveräner Staat. Die Gerichte sind unabhängig. Die Bürger - und nicht irgendeine militärische Besatzungsmacht - bestimmen in Wahlen, wer regiert und welche Politik gemacht wird. Ich hoffe, Sie freuen sich darüber.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries