Frage an Brigitte Zypries von Guido W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe eine Frage zur Monatsanfangsproblematik beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Unter Ihrer Federführung als damalige Bundesjustizministerin wurde die Einführung des P-Kontos beschlossen. Das Gesetz trat zum 1.7.2010 in Kraft.
Schon schnell kristallierte sich bei diesem Gesetz das sogenannte "Monatsanfangsproblem" heraus. Es kam in zigtausenden Fällen zu der Konstellation, dass Zahlungen (insbesondere Sozialleistungen), die am Monatsende auf dem Pfändungsschutzkonto eingingen, jedoch ihrer Bestimmung nach für die Bestreitung des Lebensunterhaltes für den Folgemonat angedacht waren, nicht etwa an den Schuldner ausgezahlt wurden, sondern auf einem sogenannten Auskehrkonto landeten um an die pfändenden Gläubiger überführt zu werden.
Die Folge: Viele Schuldner standen/stehen ohne ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt da.
Das BMJ hat dieses Problem erkannt und seine Position in einem Positionspapier zum Monatsanfangsproblem dargelegt. Eine unverzügliche gesetzliche Präzisierung wurde in Aussicht gestellt.
Mit Datum vom 4.2.2011 brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag in den Rechtsausschuss des deutschen Bundestags ein (vgl: Auschussdrucksache Nr.: 17 (6) 74 vom 4.2.2011), der die entsprechenden Regelungen der ZPO präzisieren und eine Lösung des Monatsanfangsproblems herbeiführen soll.
Meine Fragen an Sie, Frau Zypries, wären die Folgenden:
Werden Sie bzw die SPD Fraktion diesem Änderungsantrag zustimmen?
Gibt es bei Ihnen bzw. der SPD-Fraktion anderweitige Überlegungen, das Monatsanfangsproblem in den Griff zu bekommen?
Der gegenwärtig mögliche Weg für Schuldner, Antrag wegen unzumutbarer Härte nach §765a ZPO zu stellen, wird ja nicht von allen Gerichten mitgegangen und ist in der gegenwärtigen Form dem Schuldner nicht zuzumuten, oder sehen Sie das anders?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Guido Wehrle
Sehr geehrter Herr Wehrle,
ja, die SPD hat im zuständigen Rechtsausschuss des Bundestages dem Änderungsantrag der Regierung zugestimmt und keinen eigenen Entwurf eingebracht (Vgl. BT-Drs. 17/3305, 17/4776). Wichtig war uns insbesondere eine schnelle Lösung für die Betroffenen – aus diesem Grund haben wir den Regelungsvorschlag der Bundesregierung unterstützt. Diese Regelung wurde Ende Februar vom Bundestag und Mitte März vom Bundesrat beschlossen und ist bereits in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries