Frage an Brigitte Zypries von Monika L. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Zypries,
meine Frage betrifft die Lebensmitteljodierung und die Jodierung des Tierfutters. Ich möchte gerne wissen, was Sie dafür tun, um Menschen zu schützen, denen es schadet, zusätzliches Jod aufzunehmen, weil sie -bedingt durch Erkrankungen wie Morbus Basedow, Morbus Hashimoto, Schilddrüsenüberfunktion oder heiße Knoten- jodsensibel sind?
Herzlichen Dank für Ihre Antwot im voraus
freundliche Grüße
Monika Liegl
Sehr geehrte Frau Liegl,
zunächst gilt es festzuhalten, dass eine generelle Jodzugabe zu Lebensmitteln des allgemeinen Verkehrs in Deutschland nicht zulässig ist! Eine Ausnahme stellt dabei im Hinblick auf die Jodprophylaxe Salz dar, wobei auch hier bestimmte Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen. Jodverbindungen sind außerdem aufgrund von EU-Bestimmungen in Nahrungsergänzungsmitteln und bestimmten diätischen Lebensmitteln zulässig. In allen Ausnahmefällen ist jedoch eine Kennzeichnung auf Grundlage der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verpflichtend, weshalb Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Fällen ihre Kaufentscheidung unter Berücksichtigung dieser Informationen treffen kann.
Bereits im Juli 2006 beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Eingabe, in der die Ausweitung der Deklarationspflicht für Lebensmittel mit dem Bestandteil „Jodzusatz“ gefordert wurde. Hierbei ging es unter anderem um eine Deklarationspflicht loser Lebensmittel. Um auch bei losen Waren dem Informationsbedürfnis der Verbraucher nachzukommen, einigten sich 2007 das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Beteiligten Kreise der Wirtschaft auf freiwilliger Basis darauf, dass dem Verbraucher Informationen bezüglich des Jodgehalts auf Nachfrage durch das Verkaufspersonal oder durch Informationsblätter zur Verfügung stehen soll. Auch hier kann der Verbraucher dann aufgrund der erhaltenen Informationen seine Kaufentscheidung treffen.
Bei der Ergänzung von Tierfuttermitteln gilt es, die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere sicherzustellen, ohne dabei beim Verzehr des Fleisches zu einer Überschreitung der empfohlenen Höchstmengen für Menschen zu gelangen. Für alle Tierarten sind daher EU-einheitlich Höchstgrenzen einzuhalten. Diese Höchstgrenzen wurden bereits 2005 durch die europäische Kommission mit Zustimmung der Mitgliedsstaaten herabgesetzt, um so das Risiko einer Überschreitung der empfohlenen Obergrenzen für Menschen weiter zu senken. Vor diesem Hintergrund sieht auch das Bundesinstitut für Risikobewertung in der Verwendung von Jodsalz oder durch den Verzehr von jodhaltigen tierischen Lebensmitteln kein erhöhtes Risiko, eine bestehende Schilddrüsenerkrankung zu verstärken oder Folgeerkrankungen auszulösen.
Sie sehen: Sowohl in Deutschland als auch in der EU sind Regelungen getroffen worden, die die besonderen Bedürfnisse jodsensibler Menschen im Blick haben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries