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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Brigitte Zypries von Wolfgang W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben, daß sie bestrebt sind, einen Weg zur Vaterschaftsfeststellung zu finden, der gleichzeitig einfach und wenig konfliktträchtig ist. Dies ist zu begrüßen und dem können wir uns nur anschließen.
Bisher bestand dieser Weg für Männer in einem heimlichen Test. Dieser hat natürlich auch einen seltsamen "Beigeschmack" und ist auch für Männer oft belastend - so, als wäre es ein Verbrechen, wissen zu wollen, ob man(n) Vater ist.
Ich stimme daher Herrn Martens zu, daß der bessere Weg darin bestehen würde, gleich nach der Geburt, im Rahmen dutzender anderer Untersuchung, auch die Vaterschaft feststellen zu lassen. Dies wäre dann bald üblich und selbstverständlich und Mutmaßungen und Verdächtigungen wären überflüssig. Ehrlichkeit wäre gefordert, so wie es auch beim Mann ist, wenn er bei einem Seitensprung ein Kind zeugt (Unterhaltsforderungen decken dies bald auf).
Sie schreiben, sie diskutieren mit Fachleuten eine bessere Lösung. Ist dies eine der Überlegungen, die sie anstellen, oder können Sie schon sagen, in welche Richtung ihre Überlegungen gehen? Welche Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung halten sie für konfliktfrei genug? Wer soll die Vaterschaftsfeststellung finanzieren, damit auch ärmere Männer nicht benachteiligt sind?
Wolfgang Wenger
Dipl.Soz-päd(FH)
www.pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
Fachressort Vaterschaftstests beim VafK und bei MANNdat eV

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wenger,

ein genereller Abstammungstest bei der Geburt kommt für mich nicht in Frage. Dies wäre ein gravierender Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und Sie sollten bedenken, dass es Situationen gibt, in denen der Mann oder die Frau zwar einen Verdacht hat, diesem aber ganz bewusst nicht nachgehen will, um den Zusammenhalt der Familie nicht zu gefährden. Aus Gesprächen weiss ich, dass manche hierin eine Möglichkeit sehen, mit der sicher nicht ganz einfachen Situation umzugehen.

Es kann also nur darum gehen, den Beteiligten ein möglichst einfaches Verfahren auf Feststellung der Abstammung zur Verfügung zu stellen; also zum Beispiel ohne eine Beweisaufnahme in einem gerichtlichen Verfahren, wie dies zu Zeit der Fall ist. Was die Kosten anbelangt, so gilt für die Feststellung der Abstammung das gleiche wie für alle anderen Fälle in unserem Rechtsstaat, wenn jemand seine Rechte geltend macht: Wer das nicht aus eigener finanzieller Kraft kann, der hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe vom Staat.

Beste Grüße,
Brigitte Zypries