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Brigitte Zypries
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Frage von Stephan H. •

Frage an Brigitte Zypries von Stephan H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Sache ist die, dass mir diese Stelle (bei welcher der verdacht der Schwarzarbeit bestand) von der Argentur für Arbeit vermittelt wurde und man auf eine Annahme dieser Stelle gedrängt hat.. Auch nachdem ich den Berater auf diese Umstände hingwiesen habe...
Der 2e Absatz bezog sich darauf dass die Argentur es nicht interessiert hat (evtl hatte es die Argentur auch nicht zu interessieren), das man darauf hingewiesen hat, dass bei dem Arbeitgeber auch Wiedereingliederungs-maßnahmen teilnehmer gab/gibt deren Lohn nicht ausgezahlt wurde/wird(meines Wissensstandes nach wird dass Gehalt des Wiederei-zu-gliedernden zum teil auch Staatlich unterstützt...wie soll sich der maßnahmen-Teilnehmer denn wehren?)
Desweitern hab ich das (individuelle) Problem, dass ich bei einem Arbeitgeber angestellt war, durch dessen unregelmäßigen(teils auch gar nicht getätigten) Lohnzahlungen, ich meine finaziellen Rücklagen aufgebraucht habe. (Das die Argenturen die Lohnzahlungen für den Arbeitgeber übernommen hätten, wurde mir bei einem vorherigen Termin und mehrere telefonische Anfragen auf Hiflestellung bei so einer Situation nicht mitgeteillt). Die Argentur hat mir mitgeteillt, aufgrund dessen dass ich meinem Berater gesagt habe dass der Lohn nicht gezahlt wurde, eine Provokation im Raum stehen würde, der eine Anhörung irgendwann folgen werde. Solange bräuchte ich auch kein AlGI zu beantragen da ichs eh gesperrt bekäme und mein Berater mehr-Arbeit. Auf Rückfrage, wie ich denn nun fahrten bitte bezahlen solle, wurde mir unterstellt die ganze Beratung lächerlich zu finden und dass man diese auch gleich beenden und mich ausschließen könne. Also meine Arbeitsmotivation haben so einige getätigte Aussagen zwar noch nicht zerstörrt aber zumindestens ins Wanken gebracht. Was ich mich frage ist diese demotivierende Grundeinstellung wirklich staatliche Vorgabe .?(wie immer wieder sugeriert wird)..

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hammer,

Sie können (zu Absatz 2 e) entweder Strafanzeige erstatten oder sich hinsichtlich der Verweigerung der Zahlung von ALG I an einen Rechtsanwalt wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries