Frage an Brigitte Zypries von Renate H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Was tun Sie, um die direkte Einstellung von Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern und die Vermittlung über Zeitarbeitsfirmen zu verringern? Ich bitte um konkrete Antwort zu laufenden und geplanten Aktionen oder Anträgen.
Die Zeitarbeitsfirma lebt von der Unterbezahlung der indirekt beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem zu Tariflohn bezahlten Firmenstamm und schafft ARGE-Bedürftige (jetzt und später als Rentner). Welche Ansichten haben Sie zu diesem Problem?
Das Argument der möglichen Eingliederung bei späterer Übernahme ist dubios und irreal, d.h. äußerst unwahrscheinlich. Geben Sie es zu!
Wen kann man noch in dieser Angelegenheit ansprechen und aktivieren?
Sehr geehrte Frau Hahn,
die SPD forderte bereits in der vergangenen Legislaturperiode dringende Äußerungen am Arbeitnehmergesetz. Bereits im Jahre 2007 haben wir Vorschläge für die Beseitigung des Missbrauchs der Leiharbeit vorgelegt, die jedoch aufgrund des Widerstands der Union in unserer vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt werden konnten. Damit hat die Union genau dem Missbrauch Vorschub geleistet, den sie jetzt leidlich beklagt.
Leiharbeit ist in unseren Augen grundsätzlich ein sinnvolles Instrument, das wir nicht abschaffen wollen. Für Unternehmen bringt die Leiharbeit einen entscheidenden Vorteil in der Flexibilität. Leiharbeit hilft den Unternehmen kurzfristige Auftragsspitzen zu bewältigen. Die Politik muss aber dort eingreifen, wo diese zu Tarifflucht und Lohndrückerei missbraucht wird.
Die SPD fordert deshalb eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, denn es gilt nach wie vor der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir wollen, dass nach kurzer Einarbeitungszeit jeder Beschäftigte für dieselbe Arbeit den selben Lohn erhält. Wir wollen eine Lohnuntergrenze, die am einfachsten zu erreichen ist, indem man die Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufnimmt.
Wir beabsichtigen, dass Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmungsrechte erhalten, um die Rechte der Leiharbeiter zu stärken. Außerdem muss die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einem Arbeitseinsatz wieder unzulässig sein.
Auch die Gewerkschaften beschäftigen sich mit dem Missbrauch der Leiharbeit, die für Sie sicherlich auch ein weiterer Ansprechpartner sein könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries