Frage an Brigitte Zypries von Stephanie P. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Ministerin,
gibt es für Jugendamtsmitarbeiter eine garantierte Straffreiheit oder ist dies in Planung?
Verständlich ist die Gradwanderung zwischen den Interessenkollisionen zwischen Elternrecht, Kinderrecht, Kindeswohl sowie Kindeswohlgefährdung.
Der Amtsleiter des Jugendamtes der Stadt Stuttgart sowie seine Mitarbeiter haben sich deutlich über die Risiken seiner Mitarbeiter diesbezüglich überaus besorgt gezeigt, wie Auszüge aus einem Beitrag zeigen:
„Als verpflichtende Handlungsanleitung "für den Ernstfall" existieren im Jugendamt Stuttgart verbindliche Mindeststandards bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie dienen den Zielen "Sicherung des Kinderschutzes und Reduzierung des Risikos für Kinder" sowie "Minimierung des strafrechtlichen Risikos für die Fachkräfte im Jugendamt". Ihre Einhaltung ist auch Grundlage für die "Rückendeckung" betroffener Fachkräfte durch die Leitung des Hauses.“
(Quelle: http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/1_02/artikel11.shtml )
„Rechtmäßiges Verwaltungshandeln ist nicht strafbar
Dr. Thomas Meysen stellte in seinem Beitrag fest, dass das große Interesse am Thema dieser Tagung unter anderem aus der Unberechenbarkeit resultiere, wann Fachkräfte der Jugendhilfe in Fällen von Kindeswohlgefährdung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und wann nicht.“
(Quelle: http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/1_02/artikel11.shtml )
Für die Beantwortung meiner Fragestellung bedanke ich mich bereits im Vorfeld.
Stephanie Pallien