Frage an Brigitte Zypries von Saskia W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
über den S-Bahn-Mord in München wurde hinreichend berichtet. Oft genug wurde betont, das Opfer habe alles richtig gemacht. Muß ich daraus schließen, daß man sich als Opfer von Gewalttaten in Deutschland totprügeln lassen muß ? Kein durchsetzbares Recht mehr hat, sich zur Wehr zu setzen ?
Was ist geplant, um wenigstens eine Chancengleichheit zwischen den gesetzestreuen Bürgern und den Kriminellen wieder herzustellen ?
Wie kann der Bürger sich in diesem Lande noch legal vor Schlägern, Einbrechern, Räubern schützen, wo doch sämtliche Selbstverteidigungswaffen laut Waffengesetz verboten sind ?
Wann darf man seine Wohnung gegen Einbrecher und Räuber endlich wieder verteidigen, ohne dafür danach belangt zu werden ?
Wie kann es sein, daß ein Einbrecher gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt, einem sein grundgesetzlich zugesichertes Eigentum stehlen oder rauben und dann, wenn er dabei verletzt wird, den Wohnungsinhaber noch wegen Körperverletzung verklagen kann ?
Wäre es da nicht sinnvoll, die Hemmschwelle etwas höher zu setzen, und z.B. wie in Rußland jedem Haushalt, in dem die notwendige Zuverlässigkeit und Eignung sowie Sachkunde vorhanden ist, eine Schrotflinte für die Verteidigung von Haus und Hof zuzusichern ? Dies würde zumindest der Einbruchskriminalität sicherlich etwas Einhalt gebieten, da sich das Risiko für die Einbrecher drastisch erhöhen würde.
Warum dürfen gerade Frauen nicht wirkungsvolle Mittel gegen Vergewaltiger mit sich führen ?
Wie gedenken Sie, die Bürgerrechte so zu stärken, daß Zivilcourage nicht mehr tödlich endet ? Daß der Gewalt und Kriminalität Einhalt geboten wird ? Daß ich mich in meiner Wohnung mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Straftäter zur Wehr setzen darf, ohne dafür belangt zu werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Saskia Weihrich
Sehr geehrte Frau Weihrich,
das vorbildliche Verhalten des Opfers in München ist sicherlich kein Anlass für die Behauptung, er habe sich totprügeln lassen müssen und hätte sich schon rein rechtlich betrachtet nicht wehren dürfen. Diese Schlussfolgerung ist absurd.
Sie gehen auch sonst bei Ihren Fragen von einer Vielzahl unzutreffender Voraussetzungen aus, die ich gerne korrigieren möchte.
Selbstverständlich haben Sie ein Recht auf Notwehr, wenn Sie, Ihr Eigentum oder sonst ein schützenswertes Rechtsgut angegriffen werden. Die von Ihnen zitierten Beispiele werden gelegentlich seitens der Medien den USA zugeschrieben, mir sind in Deutschland keine derartigen Fälle bekannt.
Von der Aufrüstung im privaten Bereich halte ich nichts. Die Gefahr, die von einer derartigen Bewaffnung der Bevölkerung ausgeht, ist weit höher als der Gewinn an Sicherheit. Auch habe ich Zweifel daran, dass es dann weniger Einbrüche gäbe. Eher ist zu befürchten, dass noch mehr eingebrochen wird - um an die Waffen zu gelangen.
Es ist nicht zutreffend, dass sämtliche Mittel zur Selbstverteidigung verboten sind. Sofern Sie dies für Ihr Sicherheitsbedürfnis für notwendig erachten, sollten Sie sich im einschlägigen Fachhandel beraten lassen. Persönlich möchte ich Ihnen aber davon abraten, nicht zuletzt weil diese Verteidigungsinstrumente bei ungeübten Nutzern oft in die Hände des Täters fallen.
Bei der Prävention derartiger Taten setze ich nicht auf Gegengewalt, sondern auf bessere Ausstattung sämtlicher beteiligter Institutionen, von der Polizei bis zum Jugendamt. Wir müssen die Probleme bei der Wurzel packen und uns nicht überlegen, wie wir mit größtmöglicher Brutalität auf Einzelfälle reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries