Frage an Brigitte Zypries von Jörg B. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Zypries,
leider haben Sie meine Frage vom 10.09.2009 nicht inhaltlich beantwortet, aber dafür haben Sie bestätigt, dass die zwischen den Internetprovidern und Frau von der Leyen geschlossenen Verträge formal verfassungswidrig waren.
Ich erinnere im weiteren noch mal an Ihr TAZ-Interview, das ich hier aus Platzgründen nicht vollständig zitieren kann: "Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die Kollegin von der Leyen angefangen..
Bitte erklären Sie mir, warum das Gesetz notwendig war? Ist es wirklich notwendig im Eiltempo verfassungseinschränkende Gesetze zu erlassen, nur weil eine Kollegin zusammen mit Privatfirmen formell verfassungswidrige Verträge abschließt? Eigentlich werden doch an Gesetze, die die Verfassung einschränken, weitaus höhere Forderungen gestellt.
So muss das Gesetz geeignet sein, den erhofften Zweck zu erfüllen (das ist es aber nicht), es muss erforderlich sein (das ist es wie wiederholt nachgewiesen wurde auch nicht) und es muss verhältnismäßig sein (auch dass scheint mir nicht der Fall). Außerdem wird mit diesem Gesetz die Axt an Art. 20 GG gelegt, das erschreckt mich als ehemaligen DDR-Bürger am meisten.
Als einzige Begründung für die eilige Schaffung des Gesetzes verbleibt also die in Ihrem TAZ-Interview benannte Legalisierung des Verfassungsbruchs, den Frau Leyen mit den Providerverträgen zu verantworten hatte. Verantwortungsvoll wäre es gewesen, ein rechtlich einwandfreies Gesetz zu erstellen, auch wenn das ein paar Wochen länger gedauert hätte, und die Providervertäge solange als das darzustellen was sie sind: verfassungswidrig. Warum haben Sie sich dem verweigert?
Abschließend muss ich nun meine Frage wiederholen, die Sie nicht beantwortet haben:
Wären Sie, falls Sie nach der Wahl wieder Justiministerin werden sollten, auch in Zukunft bereit bei drohenden Verfassungsbrüchen diese nicht zu unterbinden, sondern durch speziell angepasste Gesetze zu unterstützen und somit das deutsche Grundgesetz auszuhöhlen?
J. Bredendiek
Sehr geehrter Herr Bredendiek,
entgegen Ihrer Einschätzung habe ich genau das getan, was Sie fordern, nämlich einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz verhindert. Ihre Argumentation geht insoweit fehl, als Sie die formellen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit als Begründung für einen materiellen Verfassungsverstoß heranziehen. Ebenso wenig sagt die Geschwindigkeit, mit der ein Gesetz erlassen wird, etwas über seine Qualität aus. Ansonsten habe ich mich zum Anlass sowie Sinn und Zweck dieses Gesetzes auf dieser Plattform hinreichend geäußert, ebenso in dem von Ihnen zitierten Interview.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries