Frage an Brigitte Zypries von Wolfgang W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Anfang des Jahres haben sie uns leider viel Arbeit gemacht mit ihrem Versuch, unsicheren "Vätern" das Recht auf Sicherheit abzusprechen und Männer zu kriminalisieren, nur weil sie wissen wollen, ob sie Väter sind oder nicht. Leider muss ich das so ausdrücken.
Meiner Meinung nach war dies ein bedeutender Rückschritt im gesellschaftlichen Bemühen um verantwortliche Vaterschaft, zeigte sich nämlich ganz deutlich, daß Männer als Väter nur interessant sind, wenn sie .... zahlen!
Meine Frage ist nun:
Inwieweit hat sich ihre Einstellung zum erstellten Gendiagnostikgesetz - hier ausschließlich zum Teil der Vaterschaftstests - geändert und haben sie entsprechende Änderungen bereits vorgenommen und im Gesetz berücksichtigt, oder streben sie nach wie vor dasselbe Gesetz in genau derselben Form an (mit genau denselben Strafen)? Worauf müßten wir uns nach der Wahl einstellen, wenn die SPD wieder Regierungsverantwortung bspw. in ihrem Ministerium trägt.
Beziehen sie in ihre Erwägungen inzwischen ein, das es zum natürlichen Selbstbestimmungsrecht des Kindes gehört, zu wissen, wer sein Vater und wer seine Mutter ist und dass Mutter nicht die Oberhoheit über ein projiziertes Selbstbestimmungsrecht des Kindes besitzt?
PS: Ich denke, meine Anfrage ist unter "Bürgerrechte" am Besten eingegliedert.
Wolfgang Wenger
www.pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
Fachressort Vaterschaftstests beim VafK und bei MANNdat eV
Sehr geehrter Herr Wenger,
Sie haben in Ihrer Frage ja schon herausgehoben, dass im Gendiagnostikgesetz ganz allgemein der Umgang mit genetischen Daten geregelt sein soll. Denn Bürgerinnen und Bürger müssen ganz generell vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Ich finde es zum Beispiel nicht richtig, wenn ein Arbeitgeber oder eine Krankenversicherung, mit der Sie einen Vertrag abschließen wollen, Ihre genetischen Daten ohne Ihr Wissen und Einverständnis untersuchen könnte. Und deshalb ist es wichtig, dass man für diese Untersuchungen eine Einwilligung braucht.
Es ist aber richtig, dass der Mann ein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft hat. Bisher gilt Folgendes: Er kann die Mutter bitten, der Einholung eines Gentests zuzustimmen. Verweigert sie die Zustimmung, kann er nach geltendem Recht ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. Mit einem solchen Verfahren kann eine Abstammungsuntersuchung erzwungen werden, das heißt die Untersuchung wird auch ohne Zustimmung der Mutter durchgeführt.
Nun sind Einwände richtig, dass ein solches Verfahren gerade für die betroffene Partnerschaft und für die betroffene Familie sehr belastend sein kann. Ich habe mit vielen Bürgerinnen und Bürgern - Müttern und Vätern - gesprochen und sehr viele private Zuschriften erhalten. Ich bin deshalb der Auffassung, dass ein Verfahren für alle Beteiligten einfacher und weniger konfliktträchtig ausgestaltet werden sollte. Dabei würde sich an dem Recht des Mannes auf Feststellung seiner Vaterschaft nichts ändern, sondern - im Gegenteil - die Durchsetzung dieses Rechts vereinfacht werden. Und genau das werde ich in der nächsten Legislaturperiode angehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries