Frage an Brigitte Zypries von Christian M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries!
Sie wollten heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen lassen, weil es gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstößt. Kann ein Vater grundsätzlich eine Vaterschaft ablehnen und zu keinem Vaterschaftstest gezwungen werden, weil es sonst gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstößt? Eine Mutter weiss immer das das Kind von ihr ist, einem Vater soll es dagegen verwehrt bleiben. Warum wird nicht sofort nach der Geburt des Kindes auch ein Vaterschaftstest veranlasst damit Lug und Betrug keine Chance hat? Übriegens, ca. 30% der heimlichen Vaterschaftstests werden von Mütter in Auftrag gegeben.
Sehr geehrter Herr Martens,
das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests ist Teil des
Gendiagnostikgesetzes, das ganz allgemein den Umgang mit genetischen Daten
regelt. Für die meisten DNA-Untersuchungen reicht heute ein Schnuller, ein
benutztes Trinkglas, Blutspuren an einem Pflaster oder ein
Zigarettenstummel. Weil die DNA-Bestimmung so einfach geworden ist, wollen
wir ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen
Daten einer anderen Person bestimmen lassen kann - ohne dass der
Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Bürgerinnen und Bürger müssen
ganz generell vor Übergriffen in ihre höchsttpersönlichen Daten geschützt
werden. Ich finde es zum Beispiel nicht richtig, wenn ein Arbeitgeber oder
eine Krankenversicherung, mit der Sie einen Vertrag abschließen wollen,
Ihre genetischen Daten ohne Ihr Wissen und Einverständnis untersuchen
könnte.
Ich stimme Ihnen zu, dass der Mann ein Recht auf Feststellung seiner
Vaterschaft hat. Er kann die Mutter bitten, der Einholung eines Gentests
zuzustimmen. Verweigert sie die Zustimmung, kann er nach geltendem Recht
ein gerichtliches Anfechtungsverfahren einleiten. Mit einem solchen
Verfahren kann eine Abstammungsuntersuchung erzwungen werden, das heißt
die Untersuchung wird auch ohne Zustimmung der Mutter durchgeführt.
Nun sind Einwände richtig, dass ein solches Verfahren gerade für die
betroffene Partnerschaft und für die betroffene Familie sehr belastend
sein kann. Deshalb diskutieren wir derzeit mit den Fachleuten des
Familienrechts, ob und wie dieses Verfahren für alle Beteiligten einfacher
und weniger konfliktträchtig ausgestaltet werden kann. Dies erscheint mir
notwendig - denn in der Tat hat der Mann ein Recht auf Feststellung seiner
Vaterschaft. Daran wird nichts geändert werden - im Gegenteil, ich möchte
die Durchsetzung dieses Rechts gern vereinfachen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries