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Frage von Lothar S. •

Frage an Brigitte Zypries von Lothar S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Zypries.
Auf Grundlage einer EU-Vorschrift müssen alle Kapitalgesellschaften bis hin zu Kleinstunternehmen die jährliche Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht hat, erhält vom Bundesjustizamt eine Ordnungsgeldandrohung zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Ein Betrag dem es an jeder Verhältnismäßigkeit fehlt.
Für Kleinstunternehmen bedeutet die Veröffentlichung einen erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand.
In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat EU-Kommissar McCreevy Ende September 2008 eine Initiative angekündigt, sog. kleine Kapitalgesellschaften („micro entities“) vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. Gerade bei Kleinstunternehmen sei diese Vorschrift unsinnig und nicht zu vertreten.
Auf eine kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundesamt für Justiz bisher 456.488 (!) Ordnungsgeldverfahren in Höhe von 2.500 Euro gegen Unternehmen eingeleitet hat, die nicht rechtzeitig oder unvollständig ihre Rechnungslegung eingereicht hatten.
In seiner Entschließung vom 18.12.08 zu Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstbetriebe rief das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 78/660/EWG auszunehmen.
Mittlererweile versendet das Bundesjustizamt massenweise Vollstreckungsankündigungen und lässt infolge die Geschäftskonten pfänden. Für viele Kleinstunternehmen bedeuten die Pfändungsbeträge von 2.500 bis 5.000 Euro das sofortige Aus ihrer Existenz.
Meine Frage an Sie als zukünftiges Mitglied des Bundestages:
a) Unterstützen Sie „Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen?
b) Wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen, das rigorose Vorgehen des Bundesjustizamtes gegen Kleinstunternehmen auszusetzen?
Es grüßt
Lothar Schedereit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schedereit,

die nationalen Offenlegungsvorschriften beruhen auf europarechtlichen Vorgaben. Eine Befreiung kleiner Unternehmen von den Offenlegungspflichten kommt daher nur in Betracht, wenn die europarechtlichen Vorgaben geändert werden. Am 26. Februar 2009 hat die Kommission einen diesbezüglichen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Die Mitgliedsstaaten sollen die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften über Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung zur Umsetzung des EU-Bilanzrechts herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million EUR und weniger als 10 Mitarbeitern.

Die Bundesregierung ist bestrebt, die deutschen Unternehmen von unnötigen Verwaltungskosten zu entlasten. Sie unterstützt daher diese Initiative der Europäischen Kommission. Derzeit ist aber nicht abzusehen, ob, wann und mit welchem Inhalt der Richtlinienvorschlag vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden wird, zumal in vielen anderen Mitgliedstaaten der EU die Erleichterungen bei der Offenlegung deutlich kritischer gesehen werden. Eine Aussetzung der Ordnungsgeldverfahren gegen Kleinstunternehmen durch das Bundesamt für Justiz kommt schon deshalb nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries