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Brigitte Zypries
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Frage von Roland K. •

Frage an Brigitte Zypries von Roland K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich muß verwundert zur Kenntnis nehmen, dass Herr Zumwinkel noch immer nicht seine Strafzahlung von 1 Mio. Euro geleistet hat. (laut FTD)
Warum ist der Staat in diesem Falle so geduldig? Zahlungsfähig wäre der Herr ja.
Ich hoffe, dass entsprechende Zinszahlungen fällig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kuntz, Saarbrücken

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuntz,

Ihre Verwunderung kann ich gut verstehen, auch wenn ich Ihre konkrete Frage nicht beantworten kann, weil hierfür das Landgericht Bochum zuständig ist.

In Fällen, in denen wie bei Herrn Zumwinkel die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, kann das Gericht dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Insbesondere kann dem Verurteilten auferlegt werden, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen. Erfüllt der Verurteilte diese Geldauflage nicht rechtzeitig, fallen keine Verzugszinsen an. Vielmehr hat das Gericht in einem solchen Fall einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu prüfen, wenn der Verurteilte durch die Nichtzahlung gröblich oder beharrlich gegen seine Bewährungsauflagen verstößt.

Es ist allein Sache des zuständigen Gerichts, Bewährungsauflagen zu erteilen und - soweit erforderlich - angemessene Zahlungsfristen einzuräumen bzw. solche Entscheidungen nachträglich zu ändern oder einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu prüfen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich in meiner Eigenschaft als Bundesministerin der Justiz die Entscheidungen des Landgerichts Bochum nicht kommentiere.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries