Frage an Brigitte Zypries von Harald S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die unterrschiedliche Anwendung des hessischen Glücksspielstaatsvertrags zwischen
s t a a t l i c h konzessionierten Spielbanken und k o m m u n a l betriebenen Spielstätten (Casinos in Ortsrandlage wie z.B. Merkur usw.) ist mit e r h e b l i c h e n Nachteilen für die Beschäftigten in den konzessionierten Spielbanken ( Bad Homburg / Wiesbaden) verbunden, u.a. durch erhebliche Einkommensverluste und Vernichtung von Arbetisplätzen!
Frage 1 : Warum gilt dieser hess. Staatsvertrag nicht für "ALLE" hessische Spielstätten?
Frage 2: Wie wird diese UNGLEICHBEHANDLUNG begründet?
Mit freundlchen Grüßen
H.Stocker
Sehr geehrter Herr Stocker,
bitte wenden Sie sich - da es sich hier um eine Landesangelegenheit handelt - direkt an die hessische Landesregierung:
http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?cid=0eff13dd0b1a186c7cc2e70c32c2f501
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries