Frage an Brigitte Zypries von Detlev B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
in Ihrer Antwort vom 07.08.09 auf meine Frage vom 26.07.09 zur Frage der Anwendung des § 86a StGB bei kritischer Verwendung des Kennzeichens (http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f204529.html#q204529 ) bitten Sie um Verständnis, dass Sie sich "als Bundesministerin der Justiz nicht zu laufenden Verfahren" äußern.
Ich muss zugeben, dass mir dieses Verständnis fehlt, da Sie genau dies im in meiner Frage angesprochenen Stuttgarter Fall getan haben (vgl. nur beispielhaft http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,440269,00.html ). Zu dem damaligen Zeipunkt war auch dies ein laufendes Verfahren.
Ich bitte also entweder um die Beantwortung der Fragen oder um eine Erklärung, was in Ihren Augen den Fall vom Stuttgarter Fall dermaßen unterscheidet, dass Sie sich - gerade als Bundesministerin der Justiz - zu wesentlichen rechtspolitischen Fragen, die auf Grund einer Gesetzessituation entstehen, mithin ihrem Ressort unmittelbar entspringen, nicht äußern wollen?!
MfG Detlev Beutner
Sehr geehrter Herr Beutner,
ich möchte Sie bitten zu differenzieren. Damals ging es nicht um die Bewertung eines konkreten Verfahrens, sondern anlassbezogen um die dahinterstehende rechtspolitische Frage. Diese Frage ist nunmehr höchstrichterlich in meinem Sinne entschieden worden. Sie dagegen fordern von mir die Bewertung des hypothetischen Ausgangs eines Falles vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries