Frage an Brigitte Zypries von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
erst einmal Dank für Ihre schnelle Antwort vom 30. Juli 2009. Leider muss ich aber feststellen, dass die Antwort mir nicht wirklich weiterhilft.
Sie schreiben mir, dass die Lärmpegel erst gemessen werden müssen. Dies geschieht bereits auf privater Basis, da von Behörden keine Unterstützung zu erwarten war und ist!
Seit Mai 2009 führe ich regelmäßig Messungen durch (deren Spitzenwerte meist über 60 dB(A), oft auch über 80 dB(A) liegen). Messprotokolle liefere ich nach jedem Flugtag an die verschiedenen Beschwerdestellen per Mail (auch an das Luftwaffenamt).
Soweit das Thema „Ordnungswidrigkeit!
Was die vorsätzliche Körperverletzung durch das andauernde Aufwecken während der Nachtstunden anbelangt, so ist das sicher ein verfolgungswürdiger Straftatbestand, mindestens zweimal pro Woche fliegen während der Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 2:00 Uhr lärmintensive Hubschrauber in geringem Abstand an unserem Haus vorbei und erzeugen einen Lärm von über 70 dB(A). Unstrittig ist es, dass andauernde Lärmbelastungen gesundheitsschädigend sind, Ihre Kollegin aus dem Gesundheitsministerium kann Sie sicher dahin gehend aufklären
Nachdem mir nun auch von ihnen mitgeteilt wurde, dass Lärmverursacher wegen des überholten NATO-Truppenstatutes keine Strafverfolgung zu befürchten haben und Sie aber behaupten, dass wir Bürger doch nicht schutzlos der “privilegierten“ US-Army ausgeliefert sind, so bitte ich Sie um eine einfache Beantwortung meiner Frage:
An wen kann ich mich (wie viele andere Bürger auch) wenden, dass zumindest laute Hubschrauberflüge während der Nachtstunden über oder in der Nähe bewohnten Gebietes eingestellt werden und dass auch tagsüber fliegende Hubschrauber nur lärmgedrosselt fliegen dürfen? Oder muss ich mich diplomatisch (wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe) direkt an das Amerikanische Konsulat oder gar direkt an das Pentagon wenden, um endlich mal ruhig schlafen zu können?
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
zur Durchsetzung Ihrer Anliegen haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Anträge bei den zuständigen Behörden zu stellen. Sollten Ihre Anliegen abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und - im Falle erneuter Ablehnung - vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung, die der Bescheidung Ihres Antrags beigefügt ist. Eine Rechtsberatung bezüglich Ihres konkreten Falls darf ich als Bundesministerin der Justiz nicht durchführen. Bei weitergehendem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher bitte an einen Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries