Frage an Brigitte Zypries von Detlev B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Sie schrieben, dass § 86a StGB "für Angriffe … unabhängig davon, ob sie aus dem rechts- als auch aus dem linksextremistischen" Spektrum kämen, gelte. Dem ist formal unzweifelhaft zuzustimmen.
Fraglich ist allerdings, warum § 86a StGB nach wie vor dann Anwendung findet, wenn von Gruppen, die gerade vor Elementen des NS warnen wollen, solche Kennzeichen kritisch verwendet werden. So ist etwa in Dresden (seit über zweieinhalb Jahren!) ein Strafverfahren, in dem es um Folgendes geht: Zu einem Zapfenstreich der Bundeswehr hatte ein Bündnis zu einer Demonstration aufgerufen. Auf einer Grafik, die hierzu lud, waren unter den Überschriften "Vergangenheit und Gegenwart - Den Zapfenstreich-en! - Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenhelme verschiedener Epochen abgebildet, darunter auch ein Helm, auf dem zur Verdeutlichung des ebenfalls gemeinten historischen Kontextes eine sogenannte "Doppelsigrune" abgebildet war, das Emblem der SS (vgl. auch http://den-zapfen-streichen.blogspot.com ).
Es hatte ja nun erst vor zwei Jahren das abstruse Verfahren in Stuttgart gegeben (zu den durchgestrichenen Hakenkreuzen), welches zwar zu einer neuerlichen Klärung durch den BGH führte, indes das LKA Sachsen, die StA Dresden und das AG Dresden nicht davon abhalten, in der gleichen Art und Weise entsprechend zu ermitteln.
Im Stuttgarter Verfahren hieß es, wenn ich mich recht erinnere, aus Ihrer Richtung, dass im Falle einer (rechtskräftigen) Verurteilung über eine Änderung des § 86a StGB nachgedacht werden müsse.
Meine konkreten Fragen:
- Gilt dies auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung im Dresdner Fall?
- Wie bewerten Sie, selbst im Falle eines erneuten Freispruchs am Ende in Dresden, die Tatsache, dass § 86a StGB hier wieder einmal für die Betroffenen langjährige Ermittlungsverfahren zur Folge hat, die nach der Rechtsprechung des BGH nicht einmal begonnen hätten werden dürfen?
Vielen Dank vorab,
mit freundlichen Grüßen
Detlev Beutner
Sehr geehrter Herr Beutner,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesministerin der Justiz nicht zu laufenden Verfahren äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries